Wolf gekauft, Gesicht der Nachbarn: unbezahlbar

  • Hallo Gemeinde,


    danke für die Aufnahme und Freischaltung im Forum.
    Ich habe von Mitgliedern gehört die länger warten mussten.


    Auf Probefahrt während einer Reservedienstleistung im Jahr 2013 angefixt durch "Wolf in/auf Wendisch Evern" und leider ohne BW-Führerschein musste jetzt doch einer der ausrangierten in die Tiefgarage.


    Die Blicke der Nachbarn unbezahlbar, der Steuerbescheid für KFZ-Zulassung leider auch :(


    Trotz ohne viel Schraubererfahrung und mehr oder wenig Platz, ist es ein kurzer Wolf von 1990 geworden. Kurz gesucht und gefunden...
    Die Hercules reichte einfach nicht mehr.


    Da die guten Kontakte und Kameraden mit mehr Erfahrung mir dieses Forum empfohlen haben, freue ich mich hier zur Gemeinschaft zu gehören.


    Ziel ist es diesen Wolf finanziell und vor allem technisch bis zum H-Kennzeichen zu bringen und sich daran zu freuen.
    Nur original ist legal.


    Einen Rüstsatz hat er aktuell nicht, was aber beim kurzen Wolf aufgrund der "kurzen" Ladefläche auch nicht stört.
    Genutzt wird er als Fahrzeug zu Treffen und diversen DVags/RDLs.


    Bis 2014 war er bei der BW und viel im Sanitätsbataillon 2 (Marburg) unterwegs. Fahrzeugakte ist leider weg.
    Zwischen März 1994 und 2014 habe ich 10 Jahre Lücke in der Historie.


    Hier weitere Planung auf PzGrenLBtl 92 umzumarkieren.
    Diverses Zubehör habe ich schon gekauft :)


    Man(n) darf gespannt sein.


    Sonst bin ich veregebener lediger gebürtiger Hannoveraner bisher ohne Kinder sturmfest und erdverwachsen, gelernter Bankkaufmann und Informatik-Betriebswirt.


    Wer Fragen zu bargeldlosem Zahlungsverkehr, Kartengeschäft/Terminals, Bitcoins, mobiles bezahlen sowie SEPA-Lastschriften hat, darf sich gerne bei mir melden.
    Privat mache ich viel mit Video und HiFi, DVD , Multimedia. Ansonsten überzeugter Android-User.
    Der ein oder andere ist sicher Geschäftsführer/Kassenwart und braucht eine zweite Meinung, ich freue mich euch zu helfen.


    Anbei noch 1x Paar Bilder zur medialen Untermalung.


    Gruß und schönen Abend aus Hannover


    Timo

  • Hallo Timo.


    Herzlich Willkommen in der Lupus- Fraktion. Ich habe meinen auch erst etwa seit zwei Wochen.
    Jetzt habe ich eine Frage wegen Unbezahlbarkeit der Steuern.
    Hast du dein Wolf nicht als Lkw zugelassen?
    Meiner ist schon vom Vorbesitzer als "Lkw mit Plane und Spriegel" in den Papieren eingetragen.
    Letzte Woche kam Post vom Zoll. Da war der Steuerbescheid 172 Euronen / Jahr.
    Sonst viel Spaß mit deinem neuen Fzg.
    Ps. Meiner ist auch Bj 90 und bekommt in 4 Jahren ein H.


    Gruß Markus

  • Timo,
    auch von mir herzlich willkommen!
    Und Markus:
    Die Diskussion mit der steuerlichen Veranlagerung ist eines der "Wolf-Standardthemen", das auch hier im Forum reichlich diskutiert wurde und wird. Die Sachlage ist wie folgt:
    Bereits vor einigen Jahren hat der Zoll bundesweit - wohl aus ABM Maßnahmen, da nach Schengen die Grenzkontrollen weitestgehend entfielen - weitere Aufgabenbereiche des Bundes und der Länder übernommen. Eine dieser Aufgabenbereiche ist die Veranlagung von Kfz Steuern bundesweit. Nochmals: Der Zoll veranlagt bundesweit, nicht mehr (welche auch immer) Finanz- oder Kfzbehörden! Allerdings tut der Zoll das natürlich nach steuerrechtlichen Regeln.
    Hierbei ist der Zoll (wohl?) weitestgehend unabhängig. Dieses mündet darin, daß es regionale und sogar lokale Unterschiede der Veranlagung - insbesondere in unklaren Grenzbereichen - gibt. Achtung: Der verkehrsrechtliche Status eines zB Wolfes als "LKW, Plane, Spriegel" ist wichtig für die Versicherung (Youngtimer PKW versus LKW), aber nicht unbedingt für die Kfz Steuer! Er kann (muß aber nicht!) zur entsprechenden steuerrechtlichen Veranlagerung als LKW oder eben als PKW erfolgen. Hier geht es unter anderem um die Frage der "LKW typischen Kriterien" wie zB Verhältnis Ladefläche zu Fahrgastfläche etc.: Es ist etwas merkwürdig, aber das Eine (Verkehrsrecht) hat wohl nichts mit dem Anderen (Steuerrecht) zu tun!
    Bei der zollrechtlichen (=steuerlichen) Bewertung scheint die Entscheidung ob nun "so oder so" recht willkürlich gefällt zu werden. Ich (in Hamburg) hatte zB Glück, weiß aber von Kameraden, deren Zollstelle (ebenso in Hamburg) den Wolf als PKW veranlagt hat. Honi soit qui mal y pense!
    Fazit dieses ganzen Theaters: Du mußt schlicht Glück haben! Ggf hilft nochmal ein Protest, aber dann wird's schon nervig.


    Viel Glück!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!