Das sind die richtigen Scheinwerfer. An den ersten stimmt der Durchmesser nicht. Die tiefe wäre egal.

Neuling mit Faun L912 SA als Berge- und Abschleppversion
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Stimmt, ihr habt recht.
Die ersten sind die, die bei frühen KatS Fahrzeugen drauf waren.
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Die Originalscheinwerfer sind von Hella und haben die Versorgungsnummer 6220-12-121-7301.
Hier z.B. erhältlich: U 404 S (dirksgarage.de)
Viele Grüße
Marc
Zitat -
In Frage kommen m.E. diese hier . Zumindest von der Form her. Das Angebot an sich finde ich zu teuer. Ich mach auch noch mal Bilder "am Objekt".
Habe hier noch einen Gebrauchten Satz im Regal liegen, mit einer extra Streuscheibe. Bilder gibts morgen.
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Habe hier noch einen Gebrauchten Satz im Regal liegen, mit einer extra Streuscheibe. Bilder gibts morgen.
Wenn Du gar nichts findest, könnte ich Dir ggf. auch helfen.
Gruß
Peter
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Moin Männer,
langsam kommt Licht ins Dunkel. Im wahrsten Sinne des Wortes...
Wenn ich nun die Aufnahme der korrekten Scheinwerfer sehe, drängt sich leider schon wieder die nächste Frage auf:Wie sieht die Original-Halterung der Scheinwerfer an der Stossstange aus? Müsste ja dann eine Art Stutzen sein, da die Scheinwerfer ja einen Klemmring haben, wenn ich das richtig sehe!?
@R 324 B
Immer her mit Bildern und Preisvorstellung. Da ich es liebe Gebrauchtes aufzuarbeiten, muß ich mir keine nagelneuen kaufen...
Gruß
Rico
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Ja. so ähnlich.
Ich komme morgen zum Faun, da kann ich dir Bilder machen.
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Das wäre cool, Stefan.
Hier mal die „Lampensituation“ an meinem Faun.
Oben ist noch ein Teil der originalen runden Öffnung und der 3 vertikalen Schutzstreben zu sehen. Anhand dieser Überbleibsel sollte ich den Originalzustand gut wiederherstellen können. Wobei es einfacher wäre, den Durchmesser der Öffnung zu kennen...Und für die Halterung des Scheinwerfers wären Anhaltspunkte für die Neugestaltung hilfreich.
Danke schonmal im Voraus!
GrußRico
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Noch was vergessen, Stefan:
Wenn du morgen an deinem Fahrzeug bist und Bilder schießt, könntest du vielleicht in dem Zuge gleich auch welche von den Halterungen der Tarn- und Positionsleuchten machen?! Ich wäre begeistert! -
Frage an die Experten, die sollten doch passen?
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Hallo,
so sieht die Halterung für die Scheinwerfer aus
Das ist die Öffnung in der Stossstange, nachdem ich die nachträglich eingeschweißte Scheinwerferhalterung herausgeschnitten habe.
Uns so sagen es aus, als ich das Fahrzeug gekauft hatte
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Hallo zusammen,
ich habe mal in die TDV Teil 5 für ZKW (45A) und SA geschaut, es gibt wohl 2 Ausführungen der Stossstange.
Die erste bis FG-Nr. 11/1571, die zweite dann ab 11/1572 (2. Vielstoff-Ausführung).
Vielleich liegt da ja der Unterschied?
Allerdings sieht die Stossstage auf dem Bild von Majo_1966 noch mal anders aus, sie hat eine Aussparung oben in der Mitte und die Schweren Ösen fehlen. Vielleicht hat der Gleitkipper noch mal eine andere Ausführung?
Gruß
Stefan
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Hallo Stefan,
danke für deine Antwort
der Gleitkipper von Majo_1966 ist ja eine Ausführung mit Winde, Desshalb ist es auch eine ganz andere Stossstange.
ja, die Stoßstange vom L912/5050 A (Gleitkipper) ist unten auch abgewinkelt, während der L 912/SA eine gerade hat …
und um den geht es ja hier. Also sollte die von dir gezeigte Halterung auf jeden Fall passen
Gruß
Gerd
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Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass damals (heute bestimmt auch noch) die maximale Höhe der Scheinwerfer festgeschrieben ist. Da der Gleitkipper größere Räder drauf hat, musste der Scheinwerfer tiefer angebracht werden.
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Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass damals (heute bestimmt auch noch) die maximale Höhe der Scheinwerfer festgeschrieben ist. Da der Gleitkipper größere Räder drauf hat, musste der Scheinwerfer tiefer angebracht werden.
Die Minimale Höhe ist in der Stvzo festgeschrieben.
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Die Minimale Höhe ist in der Stvzo festgeschrieben.
Um genau zu sein, die Lichtaustrittskante muss mindestens 50cm vom Boden entfernt sein.
In der tiefer, breiter, härter... Fraktion weiß man das aus unzähligen Polizeikontrollen...
Gruß, Eve -
Hauptscheinwerfer, sprich Abblendlicht dürfen maximal 1200 mm oberhalb der Fahrbahn sein, wobei die 98% leuchtende Fläche zählt und nicht der Rand der Lichtscheibe.
Für das Fernlicht gibt es eigentlich keine Begrenzung der Anbauhöhe, na, außer, dass das Fahrzeug halt maximal nur 4 Meter hoch sein darf.
Grüße
Wolf
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Moin,
gibt es da nicht Ausnahmen ala Strassendienst mit Schneepflug ect.???
nur mal so eingeworfen.
Gruß Frank
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