Anhängelast bei Führerschein B?

  • Servus miteinander,

    folgenden Bericht war am 09.06. im "onetz" zu lesen: Auto mit Anhänger zu schwer für Fahrerlaubnis: Strafanzeige für 29-Jährigen

    Hier nochmals im Zitat, da dieser Bericht irgendwann in's Archiv verschoben wird, und dann muß man sich zum Lesen anmelden:

    Zitat

    Der 29-Jährige besitzt einen Führerschein der Klasse B. Für sein Fahrzeuggespann, mit dem er am Mittwochvormittag unterwegs war, reichte das jedoch nicht aus. Gegen 9.45 Uhr steuerte der Mann seinen Wagen mit Anhänger auf der A 93 in südliche Richtung, als er kurz vor der Anschlussstelle Altenstadt/WN in eine Verkehrskontrolle der Weidener Inspektion geriet. Der Polizeibericht klärt auf: "Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg, also insgesamt 4250 kg. Bei dem Anhänger des Fahrzeuggespanns war jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2400 kg eingetragen. Dafür hätte der Fahrer mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt."

    Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", wie es im Polizeibericht heißt. Ferner erwähnen die Gesetzeshüter, dass "nur das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren entscheidend ist und die Zuladung oder das tatsächliche Gewicht nicht relevant sind". Und: "Wer ohne die richtige Klasse fährt, begeht eine Straftat."

    Was mich an diesem Bericht irritiert ist die Aussage:

    Ferner erwähnen die Gesetzeshüter, dass "nur das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren entscheidend ist und die Zuladung oder das tatsächliche Gewicht nicht relevant sind"

    Ich war eigentlich immer der Meinung, daß beim Anhänger das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend ist.

    Beispiel:

    Ich darf an meinen Munga einen gebremsten Anhänger bis 750 kg / 1000 kg bei 10 % anhängen; Kumpel hat einen Tandemhänger leer 600 kg / gebremst zGG 2000 kg. Ich soll ihn leer schnell mal von A nach B ziehen...

    Mit Führerscheinklasse B erlaubt oder verboten?

    hmmm Gerald

    Und bitte keine Grundsatzdiskussionen

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


    Einmal editiert, zuletzt von da Obapfälza ()

  • Es ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend und nicht das Mögliche.

    Die Diskussion hatten wir hier im Forum auch schon.

    Der Herr braucht wahrscheinlich einen Anwalt und sollte dann problemlos aus der Nummer rauskommen.


    Die Pozilei weiß halt manchmal auch nicht alles richtig.


    Gruß, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Es zählt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns.


    Zitat: "...

    auch mit Anhänger

    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. "

    Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs…isklassen-uebersicht.html


    Beim B96 ist das Limit höher es zählt aber auch da nur das Papiergewicht.


    Kommt es bei der Anhängelast am Fahrzeug nicht auch nur auf das zulässige, nicht auf das wirkliche Gewicht an? Dann müsste die Polizei ja bei wirklich jeder Kontrolle wiegen.

  • Hallo,


    Es ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend und nicht das Mögliche.

    hmmm… also ich kenne auch nur das zulässige Gesamtgewicht


    (Quelle : ADAC )

    Zitat von da Obapfälza

    Der Polizeibericht klärt auf: "Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg, also insgesamt 4250 kg.

    da stimmt die Aussage aber auch nicht


    ich denke da hat der 29 Jährige Pech gehabt


    Gruß

    Gerd

  • Die Pozilei weiß halt manchmal auch nicht alles richtig.

    Das trifft allerdings auch auf Forumsteinehmer zu - insbesondere die, die anderen vorwerfen nicht alles richtig zu wissen! ;-):-P




    Beim Anhänger kommt es auf beides an - allerdings für unterschiedliche Zwecke!


    - Führerscheintechnisch ist das Gewicht entscheidend, welches in den Papieren eingetragen ist - hier hat der Herr dann tatsächlich "Pech" gehabt, allerdings nutzt ihn da der von dir ins Spiel geworfene Anwalt auch nichts!

    - Für das was das Auto ziehen darf, ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht & Ladung) ausschlaggebend.


    da stimmt die Aussage aber auch nicht

    Was stimmt deiner Meinung nach nicht an dem Bild?

    1 & 3 sind <3,5t womit B ausreicht; 2 ist >3,5t womit mindestens B96 (da der Anhänger über 750Kg zulässige Gesamtmasse hat) erforderlich ist...

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Hallo,


    Was stimmt deiner Meinung nach nicht an dem Bild?

    nicht das Bild … das passt. Ich meinte das im Zitat rot markierte Klasse B, das man mit der B- Klasse bis 4250 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren darf. Das passt nicht, deswegen habe ich das Bild angehängt =)

    mit B96 und BE geht natürlich mehr, nur nicht mit B, da ist bei 3500 kg schluß


    Gruß

    Gerd

  • Na dann...

    Ich hab keinen "Bobbycarführerschein", ich hab die Klasse 3 auf Scheckkarte umgeschrieben und bin da Safe. :]


    Gruß, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • das man mit der B- Klasse bis 4250 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren darf. Das passt nicht, deswegen das Bild angehängt =)

    Natürlich darf ich mit der Klasse B Züge bis 4,25t fahren - ABER hierbei ist der Anhänger auf 750Kg begrenzt!



    Auf dem Bild hat der Anhänger 1,5t - wofür dann B96 gebraucht wird...insofern passt das alles, nur werden hier verschiedene Sachverhalte (bzw. Gewichte) durcheinander geworfen!



    €dit: da du deinen Beitrag naträglich geändert hast:

    nur nicht mit B, da ist bei 3500 kg schluß

    Falsch!

    An ein Fahrzeug mit 3,5t zGM darf ich einen Anhänger mit 750Kg zGM anhängen und diesen regulär mit der Klasse B fahren...Gesamtgewicht des Zuges 4,25t

  • Natürlich darf ich mit der Klasse B Züge bis 4,25t fahren - ABER hierbei ist der Anhänger auf 750Kg begrenzt!

    hmmm


    wofür dann B96 gebraucht wird...insofern passt das alles, nur werden hier verschiedene Sachverhalte (bzw. Gewichte) durcheinander geworfen!


    da es aber in der Überschrift nur um "Anhängelast bei Führerschein B?" geht und nicht um BE oder B 96 …

    … hätte der Fahrer nämlich die Klasse BE gehabt, wäre ihm ja nichts passiert, so wie es im Beitrag #1 steht. Er hatte aber nur B ohne Zusatz


    Gruß

    Gerd

  • da es aber in der Überschrift nur um "Anhängelast bei Führerschein B?" geht und nicht um BE oder B 96

    Wenn du dir dein Bild jetzt mal genau anguckst, siehst du weder unter dem Auto, noch unter dem Anhänger ein Gewicht (im Gegensatz zu deinem ersten Bild) - sondern nur die zGM des Zuges - da bei B96 nur die zGM des Zuges aber NICHT des Fahrzeuges oder des Anhängern einzeln relevant sind.


    Bei B spielen diese zGM's hingegen schon eine Rolle: Da wenn das Zugfahrzeug 3,5t zGM hat, der Anhänger nur 750Kg zGM haben darf - woraus sich dann ein zGM des Zuges von 4,25t ergibt - die ich völlig legal mit einem Klasse B Lappen fahren darf.

    Hat der Anhänger mehr wie 750Kg zGM darf bei Klasse B die zGM der Kombination 3,5t nicht überschreiten.


    ...eigentlich ganz einfach!



    FeV §6 Einteilung des Fahrerlaubnisklassen

    Klasse B: Kraftfahrzeuge ... mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, ... (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

  • Bei mir ist edds der Groschen gefallen; ich hab meinen Denkfehler gefunden.

    Ich hab das mit der erlaubten Anhängelast am Fzg.durcheinander gebracht; MagirusDeutzUlm (klingt komisch, hab aber leider keinen Rufnamen gefunden) hat's auf den Punkt gebracht:

    Zitat

    Beim Anhänger kommt es auf beides an - allerdings für unterschiedliche Zwecke!


    - Führerscheintechnisch ist das Gewicht entscheidend, welches in den Papieren eingetragen ist - hier hat der Herr dann tatsächlich "Pech" gehabt, allerdings nutzt ihn da der von dir ins Spiel geworfene Anwalt auch nichts!

    - Für das was das Auto ziehen darf, ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht & Ladung) ausschlaggebend.

    :barett-sch: Gerald

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • Und jetzt zu meinem Beispiel:

    Munga hat 1885 kg Gesamtmasse, Anhänger hat 2000 kg; also

    - mit Führerschein B darf ich nicht fahren, da die Gesamtmasse 3500 kg überschritten wird

    - mit Führerschein B und Schlüsselzahl 96 darf ich den Zug fahren, da die zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht überschritten wird...

    Siehe auch hier: Anhängerführerschein B96 vom ADAC

    Alles ned mehr so einfach; zum Glück geht es mir wie Eve bzw. noch besser... Ich hab ABCE :juhujuhu:

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • Wie war denn die ZGM des KFZ des 29 Jährigen. Das steht nirgends.

    Im Zitat steht nur:

    "Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg...",aber nicht das sein Fahrzeug diese ZGM gehabt hätte.

    Wenn er einen Kleinwagen mit 1100 kg ZGM fährt darf er einen Hänger mit 2400 kg ZGM ziehen.

    Kommt nur darauf an, was sein Auto ziehen darf und was der Hänger tatsächlich wog.

    Das ist nirgends vermerkt. Typischer Fall von zu vielen Unbekannten in der Gleichung.

    Abschließend werden wir das nicht mehr feststellen können.


    Gruß aus dem Nagold

    Rainer

  • Da fällt mir gerade ein:

    Zitat

    MagirusDeutzUlm allerdings nutzt ihn da der von dir ins Spiel geworfene Anwalt auch nichts

    Man braucht einen wirklich sehr guten Anwalt in Verkehrsrecht, dann kommt man wohl auch aus der Nummer raus.

    Man muss nur im Netz nach „JP, Fahrverbot“ suchen und staunen.
    Und gleich zur Betonung; ich finde das was da bei oben genanntem gedreht wurde alles andere als Gut!

    Sollte jetzt lediglich als Beispiel dienen.


    Gruß, Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • Ich hab darum gebeten, keine Grundsatzdiskussionen zu führen. Damit hab ich auch "was wäre, wenn" Diskussionen gemeint; ein Kleinwagen mit 1100 kg zGM, ich glaub's ja nicht...:*:

    You can't wait until life isn't hard anymore

    before you decide to be happy.

    (Nightbirde 1990 - 2022)


  • Hallo zusammen,

    Also als ich meinen Führerschein 2001 gemacht habe wurde mir gesagt dass ich ein Fahrzeug mit klasse B bis 3500kg fahren darf und dazu einen 750kg Anhänger .
    dann Wurde gesagt dass es bei Klasse B das Leergewicht höher sein muss als das Zgg des Anhängers und nicht über 3,5t sein darf. Das durfte ich damals so Fahren .
    Es gab in meinem Ausbildungsbetrieb eine riesen Diskusion deswegen denn ich sollte 2 Paletten mit Kartonagen holen gehen .

    Ich durfte an einen VW Golf Kombi (der wog 1320kg oder so) einen 1300kg zgg Anhänger anhängen und an den Ford Mondeo nicht (der wog 1250kg leer).

    Was damals auch so war, ich durfte einen Traktor Bus 32kmh fahren mit klasse L mit allen Allen Anbaugeräten und Anhängern. Heute darf man Schlepper bis 40kmh fahren aber sobald etwas dran hängt nur noch mit 25kmh. Wo ist der Sinn dabei ?



    Verrückt wird es mit Schleppern die ein Schwarzes Kennzeichen haben.

    Ist der Schlepper schwerer als 3,5t zgg und ich mache einen Sonntagsausflug damit brauche ich mindestens mal klasse C1 fahre ich mit der selben Maschine für nem Winzer Trauben oder sonst was durch die Gegend langt klasse L ? Wo ist der Sinn dabei ?


    Übrigens , wer vor 2011 seinen BE gemacht hast , hat die Berufskraftfahrer Grundqualifikation.



    Gruß Mixer =)

  • Moin

    "Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg...",aber nicht das sein Fahrzeug diese ZGM gehabt hätte.

    Wenn er einen Kleinwagen mit 1100 kg ZGM fährt darf er einen Hänger mit 2400 kg ZGM ziehen.

    nein, dass darf er nicht, denn:

    ... wurde gesagt, dass es bei Klasse B das Leergewicht des Zugfahrzeugs höher sein muss als das ZGG des Anhängers und nicht über 3,5t sein darf.

  • Übrigens , wer vor 2011 seinen BE gemacht hast , hat die Berufskraftfahrer Grundqualifikation.

    Gleich 3fach falsch! :pinch:


    1. Du hättest deinen Führerschein vor dem 10. Sept. 2009 (bei LKW's; für KOM sogar 2008) machen müssen...

    2. BE nutzt dir dabei nichts, es ist min. die Führerscheinklasse C1 nachzuweisen...

    3. Du hast NICHT die "Grundqualifikation" erworben (!!!), sondern bist lediglich zur Teilnahme an den "Modulen" verpflichtet wenn du gewerblich fahren willst...



    Der Sinn hinter den Gewichtsbeschränkungen besteht in der erleichterung der Zugangsvoraussetzungen in der Landwirtschaft...

    nein, dass darf er nicht, denn:

    Doch, darf er.....diese Gewichtsbeschränkung wurde irgendwann in den letzten 10Jahren gestrichen....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!