H Gutachten und Umschlüsselung von Lkw (2 Sitze) zu PKW (4 Sitze) beim Wolf

  • Ich habe mal mit meinem KUES Prüfer gesprochen, er wollte mal prüfen ob im Rahmen der H Abnahme 4 Sitzplätze eingetragen werden können ohne den Typ von LKW auf PKW zu ändern. Da bei H Kennzeichen die Art PKW/ LKW für die Steuer keine Rolle mehr spielt.

    Hat das evtl. jemand so gelöst?

    Mal sehen wie das ausgeht, ich muss mich noch bis Oktober gedulden mit der H Abnahme.


    Gruß

    Jürgen

  • ....nein der Wolf ist nicht breiter, Eintragung ist der nähe von Müchen erfolgt,vor Fahrzeugkauf.

    Die Lauffläche steht auch nicht über der Kontflügelkante, somit eigentlich i.O.und es sind 245/75R16.


    Gruß Micha

  • Mann Mann Mann. Hier stehen ja viele lustige Sachen.

    Wolf461 , Michael. Ich bin Montag und Mittwoch lange im Auto, vielleicht. Sollten wir mal wirklich telefonieren, gib mir doch per PN Deine Nummer)


    Mein Wolf kam von der Bundeswehr und war danach ers5mak 2015 bis 2017 ein ganz normaler PKW mit vier Sitzplätzen, bevor er wohl aus steuerlichen Gründen durch eine Trennwand zwischen vorderen Sitzen und „Ladefläche“ in einen LKW verwandelt wurde. Dabei wurden die hinteren Sitze entsorgt (!!!), aber blieben eingetragen, also LKW mit 4 Sitzplätzen. Ja


    In Süddeutschland hat man das wohl so akzeptiert, in Norddeutschland Ende 2019 auch, also Versicherungstechnisch ein LkW, Finanzamtstechnisvh allerdings bei dem Nutzungsschwerpunkt des Personentransports (4 Sitzplätze eingetragen ) eine Besteuerung als PKW= 939 Euro Steuern. Die Vorstellung meines Wagens: Vorstellung Sahara511, "Wolf oder was ?", "Die Uhr zum Auto !" oder "Wie ein langer Weg gegangen wurde....."

    Man sieht deutlich die technisch nutzbaren 2 Sitzplätze, wenn aber 4 in den Papieren stehe, ob nutzbar oder nicht, dann wird der Wolf eben als PKW besteuert. Nun, ein Leichtes, aus 4 mach 2 und gut.....


    ...bei der Eintragung von 235/85 R16 wurde eben kontrolliert, das bei Org. 5.5 Felgen der Reifen bündig bzw. leicht im Radkasten ist. Bei 245ern wäre das bei mir sehr wahrscheinlich nur mit Verbreiterungen gegangen, aus meiner persönlichen Sichtweise nur unschön.

  • ....nein der Wolf ist nicht breiter, Eintragung ist der nähe von Müchen erfolgt,vor Fahrzeugkauf.

    Die Lauffläche steht auch nicht über der Kontflügelkante, somit eigentlich i.O.und es sind 245/75R16.


    Gruß Micha

    Moin,


    naja die genannten 245/75 R16 sind aber vom Durchmesser deutlich kleiner (rechnerisch 2.6 cm) und halt eher breiter: aber wie immer, es kommt darauf an was du vor hast.

  • Moin SDP,


    bei der Frage von Wolf461 ging es um die Breite vom Wolf, also die Kotflügelbreite, zwecks Überstand der Räder, dass 245 breiter sind ist schon klar.

    Vor habe ich eigentlich nichts, hab ihn so gekauft, das die Räder deutlich kleiner sind habe ich am Kilomerzähler festgestellt. :(

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe jetzt das Problem der Umschlüsselung vom LKW zum PKW im Rahmen der H-Abnahme.

    Als ich den Wolf gekauft habe, war dieser als PKW angemeldet. Ich habe ihn dann wegen der Steuern als LKW umschlüsseln lassen.

    Eine erneute Umschlüsselung wieder als PKW verweigert der Prüfer meiner Wahl weil die Geräuschvorschriften nicht erfüllt werden.

    Hat jemand einen Tip für mich?


    Gruß,

    Eugen

  • Hallo Eugen,

    Ich habe meinem Prüfer nur die Datenbescheinigung der BW gezeigt, da stand PKW drin. Dann wurde das im Rahmen der H Abnahme einfach wieder ein PKW mit 4 Sitzen. Hat aber auch den Wolf mit 4 Sitzen gewogen und das Leergewicht korrigiert usw.

    Vielleicht hilft das bei Dir auch.

    Gruß

    Jürgen

  • Zitat

    Ich habe meinem Prüfer nur die Datenbescheinigung der BW gezeigt, da stand PKW drin. Dann wurde das im Rahmen der H Abnahme einfach wieder ein PKW mit 4 Sitzen. Hat aber auch den Wolf mit 4 Sitzen gewogen und das Leergewicht korrigiert usw.

    Vielleicht hilft das bei Dir auch.

    Hallo Jürgen,

    die Datenbescheinigung, den alten und neuen Brief und den Fahrzeugschein hatte ich vorgelegt :-(.


    Gruß,

    Eugen

  • Eine erneute Umschlüsselung wieder als PKW verweigert der Prüfer meiner Wahl weil die Geräuschvorschriften nicht erfüllt werden.

    Die Änderung der Fahrzeugart lässt die Betriebserlaubnis erlöschen (sie StVZO §19 (2) 1.)


    Dann brauchst du eine neue Betriebserlaubnis nach §21 (1). Die Voraussetzungen dafür erfüllt der Wolf aber nicht (Geräusch) und eigentlich schützt dich der Prüfer vor größerem Ungemach...


    Erinnert schwer an Schikanen in Hessen, das ganze.

  • Hat jemand einen Tip für mich?

    Ja,

    lass ihn einfach LKW sein.


    Die 4 Sitze und die Trennwand darf der Prüfer ein bzw. austragen.

    Und ich glaube wegen der Versicherung sparst du da nichts oder nicht viel.


    Meiner ist auch mit H ein LKW geblieben und es wurde so ziemlich alles was stört aus dem Schein gestrichen.


    Gruß aus OWL - Frank

  • Hallo Eugen, das war bei mir genau so. Bundeswehr war PKW 2 Sitze (4 waren aber eingebaut), Betriebserlaubnis zivil dann LKW 2 Sitze. Jetzt bei Erreichen der 30 Jahre Umschlüsselung auf PKW 4 Sitze + Oldtimer. War beim KÜS München Zielstattstraße ganz problemlos, ohne Geräuschthema, ohne wiegen usw. Der Prüfer hat sich vorher die Unterlagen vom Daimler irgendwo her geholt, hat ca. 1 Woche gedauert. Hier sein Gutachten. Wenn Du mehr Unterlagen brauchst, kann ich Dir gerne den gesamten Papierkram schicken.

    Jochen

  • Hihi... bei mir hatte der TÜV bei der Vollabnahme PKW Oldi und die Anzahl der Sitzplätze "variabel" eingetragen.

    Also irgendwas zwischen 2 und 5;-);-)


    Er meinte ganz locker- ich könnte so ja wenn ich wollte klappbare Sitzkonsolen vorn umbauen, Trenwand raus und hinten mal ne Sitzbank.....oder EinzelsitzeB:)

    Ich nahm es widerstandslos hin.....;-)

  • Bei mir hat er einfach trotz der nur 2 Sitze und Trennwand unter "S1" in der ZBI eine "5" eingetragen.


    Nur reine Ironie:

    Da könnte ich also auf meinem Campingaufbau längst noch 3 Personen sitzen lassen und eine Person heimlich im großen Schubfach..:engel:

    Meine Frau passt super hinein. Ich habe vorher heimlich gemessen und sie hatte sich auch bereits zur Probe reingestellt.

    Passt. ;)

  • Bei mir wurden mit Trennwand, Funktisch und Gitterabtrennung oberhalb des Tisches 4 Sitze mit der Option 6 Sitzplätze eingetragen. Habe mal was davon gehört das es zwei Fluchtwege geben sollte/müsste.

    Ich möchte mittlerweile den umgekehrten Weg gehen und von PKW auf LKW umschreiben lassen. Diesbezüglich stellt sich mir die Frage nach der Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche. Bei dem Puch geht die Trennwand eben nicht bis zum Dach und das Gitter ohne Tisch schließt die Lücke auch nicht vollständig. Hat jemand diesbezüglich Infos auf die ich mich berufen könnte?

    Bei einem Benziner (mit grüner Plakette) der als "Expeditions-Mobil" funktionieren soll sind aus meiner Sicht bei dem Ausbau (H-Konform) zu vielen Einschränkungen hinzunehmen.

    Bis jetzt sind alle einbauten ohne Werkzeug zu entferne und könnten als Ladung angesehen werden.

    Unter dem Strich dürfte LKW jedoch die wirtschaftlichste und unkomplizierteste Lösung bieten.

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