Hallo, muß demnächst zum TÜV. Muß ich das Leitkreuz abmachen? Bei der Erstabnahme war es ab. Warum eigentlich?
Sonstige nützliche Tipps für den TÜV? Danke!!
Leitkreuz und TÜV
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Warum eigentlich?
...das dürfte unter den Sammelbegriff "Demilitarisierung" fallen. Theoretisch müßte die BW bei allen Fahrzeugen vor dem Verkauf an zivil den Tarnkreis ausbauen und noch ein paar andere "Eigenschaften" beseitigen... wird nur i.d.R. nicht oder nur sehr oberflächlich gemacht... der "TÜV" müßte sich umgekehrt nur dann mokieren wenn er feststellt, dass der Tarnkreis / einzelne Bestandteile funktionsbereit sind. Bei H - Kennzeichen tauglichen MilKFZ fällt das funktionslose Vorhandensein unter "Originalzustand" und ist somit als wünschenswert anzusehen...
Jens
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Also ich denke mal das liegt im Ermessen des Prüfers.
Bei meinem Iltis mit H-Kennzeichen hatte ich keine Probleme damit.Aber drei Monate später bei meinem Hahn Anhänger mußte ich das Teil abmachen( im Prüfbericht stand : militärisches Hoheitszeichen muß entfernt werden ). Gravierender Mangel !Plakette verweigert. So ein Blödsinn !!!
Um sicher zu gehen würde ich das Teil demontieren , ist ja hinterher schnell wieder dran gefummelt.Gruß
Dietmar
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Unfassbar, was sich manche Prüfer immer wieder für lustige Sachen ausdenken
Ein Leitkreuz hat nix mit einem Hoheitszeichen zu tun.
Und wenn ein Hoheitszeichen dran wäre (Eisernes kreuz) könnte das dem TÜV ziemlich egal sein, denn auf sowas muß der Bund achten.
Das gleiche Theater gibts ja gern immer mal wieder mit taktischen Zeichen. Genausoi schwachsinnig.Aber im Ergebnis hängts vom Prüfer ab, wie er sowas bewertet. Ob es Sinn macht, die Welle zu machen? Eher wohl nicht.
Ein eher philosophisches Thema wäre, ob man mit oder ohne Leitkreuz hinfährt.
Vielleicht besser ohne, so lange man nichts in der Hand hat, daß es dran sein darf/muß. -
Ein eher philosophisches Thema wäre, ob man mit oder ohne Leitkreuz hinfährt.
Vielleicht besser ohne, so lange man nichts in der Hand hat, daß es dran sein darf/muß.Manchmal ist es Besser das Pferd von hinten aufzuzäumen !
Ich war ohne Tarnkreis und RKL bei der H-Abnahme und der Prüfer hat in den Bewertungsbogen geschrieben:
Lampen/Leuchten = Original
Elektrische Anlage = OriginalIch hab da jetzt immer die Original- Bedienungsanleitung, sowie eine Kopie des Gutachtens im Handschuhkasten
Obwohl, bis jetzt hat es keinen mehr Interessiert
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bei mir sind sogar tarnkreis und sondersignalanlage eingetragen , mit dem vermerk - darf im strassenverkehr nicht genutzt werden
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bei meiner erstabname waren leitkreuz und tarnlichtkreis dran und funktionstüchtig.keine probleme.bei der nächsten Hu genauso.
grüsli rainer -
Da probier ich doch auch mal meinen ersten Beitrag,
Der letzte TÜV hatte keine Probleme mit vollständiger Tarnbeleuchtung und Leitkreuz!
Warum auch
Gruß -
Auch ich war mit voller Ausstattung beim TÜV, der Prüfer hatte kein Problem damit.
Gruß Bernd -
Ich mußte bei der Erstabnahme vor 2 Jahren Tarnlicht und Leitkreuzleuchte entfernen - Diskussionen waren da überflüssig, das hat mir der Sachverständige schnell zu verstehen gegeben.
Vor 2 Wochen zur HU wieder alles runter geschraubt - kommt aber bald wieder dran :thumbup: -
Moin,
mein GTÜ-Prüfer wußte überhaupt nicht was das ist, daß Tarnlicht.
Ich habe ihm dann versprochen das ich es ihm mal vorführe wenn ich mal im dunklen da bin.Ich glaube mit dem Leitkreuz konnte er auch nix anfangen.
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Tarnbeleuchtung ist lt. StVZO für zivil nicht zulässig. Also wenns der Prüfer ablehnt ist er im Recht, wenn nicht hast Glück gehabt. Kannst nachlesen.
Grüße
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xxx
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An meinem langen Wolf ist alles so wie es der Dienstherr verlangt!
Micha -
mein GTU Prüfer sagte "boa gail ein Wolf, so einen würde ich mir auch gerne zulegen" und die Sache war gegessen.
Ich stell mich jetzt auch immer wieder bei Ihm in die Reihe, auch wenn die mal länger ist.
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Klasse, besser kann es wohl nicht laufen.
Leider hat aber nicht jeder so ein Glück.
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