neues aus Heikendorf???

  • Hallöle,

    naja..nur in diesem Fall scheint sich das Koks aber als Mehl herauszustellen...nach meinem letzten Kenntnisstand war lediglich die 8,8 von den Sachverständigen / Gutachtern eventuell als Kriegswaffe einzustufen...


    schönen Gruß...Stefan

    Woher hast du deine Erkenntnisse bezogen? Was heißt "eventuell als Kriegswaffe" eingestuft?


    Na wie schon ´mal geschrieben: für quasi nix und wieder nix würden Herr Flick und sein Anwalt wohl nicht bereitwillig einen Deal eingehen bei dem es um eine Bewährungsstrafe und die Zahlung einer nicht unbeträchtlichen Summe geht.

    Ja, was ist schon eine Acht-Acht die "eventuell" noch schießen kann? Bestenfalls eine nette Gartendeko mit der man mal eben den U-Booten der Bundesmarine die durch die Förde schippern Salut schießen kann.



    Nein die Dekoration im privaten Berich unterliegt keiner gesetzlichen Regelung.

    Das LKA Berlin suchte dort nach Werken der Künstler Thotak, Breker, etc. und Hinweisen dazu.

    Mit dem Impetus, daß es sich bei diesen Gegenständen um nicht veräusserliches Eigentum der Bundesrepublik Deutschland handelt.

    Die nachempfundene "Reichskanzlei" des Herrn Flick war Nebensache und nicht Gegenstand der Ermittlungen des LKA Berlin.



    Servus der murkser

  • Ist es eigentlich verboten Devozonalien privat zu besitzen?


    -ich meine das zeigen in der Öffentlichkeit -klar, aber im eigenen Keller?


    Der ganze Prozess sieht mehr danach aus als wenn es eigentlich darum geht...

    Ich hatte es wohl schon einmal erwähnt. Laut Flicks ehemaliger Mitarbeiterin Frau D. wurde die Sammlung auch von (zumindest) lokalen Schulklassen besucht. Eine gewisse Öffentlichkeit lag demnach vor, aber auch der Museale Charakter der Sammlung.

  • Hallöle,


    https://www.n-tv.de/der_tag/De…2021-article22704199.html Nachricht von 1310

    Ntv:

    Kriegspanzer im Keller: Gericht berät über Bewährung für 84-jährigen Waffensammler

    Im Prozess um einen Weltkriegspanzer und weiteres Kriegsgerät aus einem Heikendorfer Villen-Keller haben Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine Bewährungsstrafe für den angeklagten Waffensammler beraten. Die Staatsanwaltschaft habe in einem Verständigungsgespräch eine Zahlungsauflage von 500.000 Euro vorgeschlagen, die Verteidigung einen Betrag von 50.000 Euro genannt, wie der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg berichtet. Zudem steht eine Weisung im Raum, den Panzer vom Typ "Panther" und eine Flak abzugeben. Laut Verteidigung hat an dem Panzer ein Museum aus den USA Interesse, an der Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter ein Sammler aus Deutschland.

    Eine Einigung gibt es bislang aber nicht. Der 84-Jährige ist wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und waffenrechtlicher Verstöße angeklagt. Bei der Durchsuchung 2015 wurden im Anwesen des Mannes neben dem Panzer und der Flak ein Torpedo, ein Mörser sowie Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen und mehr als 1000 Schuss Munition sichergestellt.

    Okee, hast recht ist noch nicht abgeschlossen. Aber wo es da lang geht dürfte klar sein. Mit 3EURO fünfzig wird´s wohl nix werden, hier geht´s um irgendwas zwischen 50 000 und 500 000 EUROS.


    Schon am 18. Mai 2021 meldete NDR 3 :

    Möglicherweise Gespräche über einen "Deal"

    Anwalt Gerald Goecke sieht sich "durch den Eröffnungsbeschluss der Strafkammer weitgehend bestätigt". Nach früheren Angaben der Verteidigung handelt es sich bei den gesammelten Stücken "um entmilitarisierte historisch-museale Objekte, die nicht die Tatbestandsmerkmale einer Kriegswaffe erfüllen". Nun sieht Goecke nach eigenen Angaben eine gute Grundlage "für etwaige Rechtsgespräche, in denen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Verfahrensgestaltung erörtert werden könnte".



    Merke: die Verteidigung beurteilte die Stücke als "entmilitarisiert historisch-museale Objekte", erklärte sich aber zu diesem frühen Zeitpunk schon zu "etwaigen Rechtsgesprächen" bereit.

    Die wussten von Anfang an, daß sie aus der Nummer nicht ungeschohren heraus kommen. Ziel: Schadensbegrenzung.


    Servus der murkser

  • Die hätten son alten Mann sowiso nicht mehr in den Bau geschickt,

    deshalb wär das eh auf Bewährung hinausgelaufen.

    Der möchte das natürlich nicht noch nen Jahr an der Backe haben,

    wo die eh schon auf Zeit gespielt haben.

    Der Deal ist somit nur die Höhe der Geldstrafe und das ist Verhandlungssache.

    Das war aber sein wohl längstes und letztes Projekt,

    was er selbst wenn er das morgen weiterführen könnte,

    wohl eh nicht mehr fertig bekommen würde.

    Vielleicht hat er sowieso vorgehabt wenn der wieder laufen

    würde, den abzugeben.Macht ja im Keller nicht viel Sinn

    den zu motorisieren.Ob der wirklich son Nazifreund ist,

    entzieht sich meiner Kenntnis.Es kann aber jeder der irgend nen

    Projekt hat mitfühlen, wenn das nach so langer Zeit dann einen

    genommen wird.Und dann hat er noch 6 Jahre drauf bangen müssen.

    Bei Knarren bin ich auch voll dagegen,aber das Ding wird ihn wohl nur wegen der

    Technik faszinert haben.

    Ich heisse Thomas,bin aber an die Anrede Tc gewöhnt und möchte das so weiterführen

  • Hallöle,


    noch ´ne Frage an die Spezialisten:


    Wenn jemand im Besitz einer grünen (?) Sammler WBK ist, mit welchen Konsequenzen muß derjenige rechnen, wenn das Ordnungsamt bei ihm eine größere Menge Munition (für vorhandene Waffen) findet?


    Servus der murkser

  • Etwas off topic, passt aber schon....


    Also...Sammler WbK ist die rote, mit der hat man m.E. anders als bei der grünen (Kurzwaffen jnd Halbautomaten für Sportschützen) nicht zwingend die Erlaubnis zu Erwerb und Besitz der Munition...aber meist hat der Sammler auch eine grüne WBK weil er ja auch schiessen will, wenn man dann mit den Kalibern ein wenig aufpasst und gängige Kaliber schiesst kann man auch mit den entsprechenden Waffen der Sammljng legal schiessen ohne zusätzliche Munitions-Erwerbserlaunis ...


    Die Menge an sich ist nicht reglementiert... man muss es nur richtig lagern....


    Jens

  • Moin

    Sammler ist meines Wissens Rot und meist ohne Munitionserwerb.

    Grün ist Kurzwaffe und Halbautomat mit Munitionserwerb in den entsprechenden Kaliber.

    Sollte da Muniton bei sein die einem nicht eingetragenen Kaliber entspricht, kann das schon ärger nach sich ziehen.(Verdacht auf nicht Registrierte Schußwaffe).

    Über Maximalmenge ist mir jetzt nichts bekannt .

    Bin aber auch nicht ganz auf dem neuesten Stand.

    gruss nobi

  • Hallöle,


    Zitat Spiegel vom 14.06.2021:


    "Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Kreis Plön war im Juli 2015 dabei, als das Landeskriminalamt (LKA) in den frühen Morgenstunden die Villa des Angeklagten F. inspizierte. Er kontrollierte damals die 65 Waffen, die F. in den Siebzigerjahren registrieren ließ: Sind alle vorhanden, sind sie sicher verwahrt?"


    "F. sei Eigentümer einer sogenannten grünen Waffenbesitzkarte, die ihn dazu berechtige, als Sammler Waffen aus einem »Altbesitz« aufzubewahren, Munition allerdings nicht. Auch damit zu schießen, ist ihm verboten."



    Servus der murkser

  • Als Laie erscheint es mir beim Lesen der Beiträge äußerst verwirrend, was man darf und was nicht. Offenbar läuft man sehr leicht Gefahr, auch ohne böse Absicht ins Visier der Behörde zu gelangen.

    Ist es eigentlich möglich, mit einer detaillierten Liste: "ich habe folgendes...und möchte folgendes erwerben" sich eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amt zu holen?

  • Als Laie erscheint es mir beim Lesen der Beiträge äußerst verwirrend, was man darf und was nicht. Offenbar läuft man sehr leicht Gefahr, auch ohne böse Absicht ins Visier der Behörde zu gelangen.

    Ist es eigentlich möglich, mit einer detaillierten Liste: "ich habe folgendes...und möchte folgendes erwerben" sich eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amt zu holen?

    vielleicht, vielleicht aber auch nicht, aber scheinbar ändert sich das ja auch immer mal wieder und es kommen so Dinge auf die Liste der verbotenen Sachen.


    Jedenfalls liest sich das für mich (auch Laie) so


    Denke aber dass es immer auf den Einzelfall ankommt (irgendwann geerbtes Messer das jetzt "verboten" ist sollte was anderes sein als eine große, fast museal genutzte Sammlung))

  • Das Problem ist, dass sich im Bereich Waffenrecht und KWKG, einschließlich Demilitarisierung laufend was ändert.

    Es wird nichts gelockert, sondern immer verschärft. Dazu kommenj noch Einzelfallentscheidungen, wie bei der Schwächung der Panzerung.

    Die Besitzer müssen sich selbst darum kümmern, wie die Rechtslage ist und werden natürlich nicht von den Behörden über Änderungen informiert.

    Wenn man dann eine oder mehrere Änderungen verschlafen hat, ist man plötzlich im illegalen Bereich.


    Einfaches konstruiertes Beispiel: Als Schüler hat man mal ein altes Bundeswehr-Fallmesser geschenkt bekommen oder von seinem Taschengeld gekauft.

    Es liegt dann da irgendwo im Schrank und plötzlich, nach der Waffenrechtsreform, ist das ein verbotener Gegenstand und man wird, ohne was aktiv getan zu haben zu einem Straftäter. Wer guckt schon regelmäßig ins Waffengesetz und seine Kommentare, wenn er nicht davon ausgeht, eine Waffe zu besitzen...


    Allerdings entschuldigt das meiner Erachtens nicht Menschen, die sich intensiv mit der Materie befassen, schon waffenrechtliche Erlaubnisse haben und damit nicht als Laien abgetan werden können. Die sollten solche Stolperfallen wohl rechtzeitig erkennen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • So, jetzt steigern wir die Verwirrung noch mal...


    ...einfach angenommen, der Herr Flick wäre z.B. Jäger und als solcher im Besitz eines gültigen Jagdscheins, wäre es schon wieder erheblich schwieriger, ihm wegen der Langwaffenmunition ans Bein zu Pinkeln, die dürfte er dann nämlich haben (von generell verbotenem Zeugs wie Hartkern, Leuchtspur, Sprengbrand mal abgesehen).


    Und was er da im Keller aufgebaut hat, kann ich schlecht beurteilen, da ich es im Original nie gesehen habe. Vielleicht war es ja ein Großdiorama "Endkampf Berlin April 1945" dann passt doch auch die Fassade der Reichskanzlei zum Panther.


    Und dass dieses Spektakel von der Bergung bis zur medienwirksamen Vermarktung des Prozesses eine Farce aber politisch gewollt ist, sollte klar sein.

    Egal, ob Flick aus ideologischen Gründen oder technischer Begeisterung gesammelt hat - er hat wohl einfach die "falsche Zeit" gesammelt. Der öffentliche Pranger war ihm sicher und die Staatsanwaltschaft wird nicht locker lassen. Irgendetwas findet sich allein bedingt durch die Menge immer, aus dem sich etwas konstruieren lässt. Und schon war die Durchsuchung gerechtfertigt...

  • Das Problem ist, dass sich im Bereich Waffenrecht und KWKG, einschließlich Demilitarisierung laufend was ändert.

    Es wird nichts gelockert, sondern immer verschärft.

    Na ja, zumindest eine große Lockerung gab es mal, wenn auch schon vor ca. 20 Jahren.

    Ehemalige Vollautomaten durfte man lange in Deutschland auch nicht als Deko besitzen. Also MP / MG als Deko war total verboten, oder bestenfalls als Teilesatz in Einzelteilen auf einer Platte fest montiert. Aus der Erinnerung folgte auf Reaktion auf den Amoklauf in Erfurt eine Revision der entsprechenden Gesetzgebung mit vielen Verschärfungen.
    Aber nun war es möglich sich eine deaktivierte M1 Thompson MP in die Ledertasche an der Wohnzimmer Harley zu stecken.

    Nun gibt es ja seit einem Jahr eine Meldepflicht für Deko-Waffen. Also stimmt es schon, besser wird es nicht mehr.

  • t - er hat wohl einfach die "falsche Zeit" gesammelt. Der öffentliche Pranger war ihm sicher und die Staatsanwaltschaft wird nicht locker lassen. Irgendetwas findet sich allein bedingt durch die Menge immer, aus dem sich etwas konstruieren lässt. Und schon war die Durchsuchung gerechtfertigt...

    Er hat vor allem im falschen Land gesammelt, ich denke in England wäre er mit der Sammlung nicht schlecht aufgehoben gewesen...


    Hierzulande ist man, denke ich, schon beim Verfassungsschutz vorne auf der Liste, wenn man ein originales WH-Kettenkrad hat...

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