VERSICHERUNG LKW + H-Kennzeichen gesucht!!!

  • Ich habe damals auch länger nach einer Versicherung für den Renault gesucht, weil die meisten nichts mit LKWs zu tun haben wollten.

    OCC wollte ein so billiges Fahrzeug gar nicht versichern. Fand ich ziemlich abgehoben.:daumenrunter:

    Ich bin bei der Württembergischen fündig geworden. Zudem ist das die Oldie-Versicherung, die die meisten km pro Jahr akzeptiert. Satte 10.000! Wenn man mal eine längere Reise plant oder gerne viel fährt, ist das auch ein Aspekt.

    Bisher musste ich die Regulierung von Schäden zum Glück noch nicht in Anspruch nehmen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • ÄHM, eine Frage an die Experten, ob ich da nicht irgendwie falsch liege:

    Mein G kam von der Bundeswehr und wurde zuerst als PKW zugelassen (Steuern waren egal, Wagen lief im EU Asuland). dann hat der einzige Vorbesitzer ihn zu einem LKW mit 4 Sitzplätzen (Wagen wurde wieder importiert) und als ich den Steuerbescheid von 939 Euro bekam, dann zu einem LKW mit 2 Sitzplätzen geändert.


    Ein grosses Interesse (neben der Umweltschutzplakettenthematik) ist für mich, beim H-Kennzeichen wieder preiswert 4 Sitzplätze zu haben (ob ich sie brauche, steht auf einem anderen Blatt). Welche Vor- bzw. Nachteile habe ich denn, wenn ich den Wagen als LKW weiter laufen lasse oder macht es dann nicht eher Sinn, ihn wieder zu einem PKW zu machen ?


    Danke für Euer Feedback, hier oder als PN...


    Mit den besten Grüssen


    Sven

  • Moin Namensbruder,


    mein Puch (A) läuft dort und bisher hatte ich keinen Schaden. Bedingung ist ein Alltagsauto bei egal welcher Versicherung und die Prämie sinkt jedes Jahr - ab nächstes Jahr dann sicher nochmals deutlich falls ich ein H-Gutachten anfertigen lasse.

  • Hallo zusammen


    Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und Anregungen.


    Ich habe meinem Versicherungsmakler mal den link zum Mitlesen geschickt, da dieses Spezialgebiet auch für Ihn von großem Interesse ist.

    (Grüße auch an dieser Stelle nach Bretten:winky:)


    Möglicherweise nimmt er auch Kontakt mit dem einen oder anderen zwecks Rückfragen auf.


    Auf jeden Fall zeigt das mal wieder, wie sinnvoll solche Foren sind, weil hier echt geballtes Wissen und persönliche Erfahrungen allen zu Gute kommen.


    Danke an die Macher :top:


    viele Grüße aus Baden :krad:

  • ..moin Sven,


    ...als PKW dürfte er etwas Günstiger sein in der Versicherung , die Steuer bleibt, dafür aber wieder 4 Sitzplätze...

    Gruß
    Stefan


    www.rkfrankenstein.de


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  • Moin,


    ich habe sonst meine Autos auch in einer Pool-Versicherung laufen, jedoch macht das bei Oldtimern keinen Sinn - jedenfalls nicht bei meiner Pool-Versicherung (Autohaus-Police)

  • Genau, das finde ich auch eine sehr interessante Frage.


    Wieso will man beim H-Kennzeichen bei der Zulassungsart "LKW" bleiben? hmmm

  • Wieso will man beim H-Kennzeichen bei der Zulassungsart "LKW" bleiben?

    Naja, da bei der Umwandlung vom PKW zum LKW seitens der Finanzämter und des Zolls oft tiefgreifende Veränderungen gefordert wurden, die die Rückrüstung zum PKW technisch unmöglich machen sollten, kann es schon eine Herausforderung sein, das technisch sinnvoll umzusetzen, den Wagen wieder zum PKW zu machen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass man diesen Aufwand scheut und deshalb (erstmal) lieber beim LKW bleiben möchte.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Naja, da bei der Umwandlung vom PKW zum LKW seitens der Finanzämter und des Zolls oft tiefgreifende Veränderungen gefordert wurden, die die Rückrüstung zum PKW technisch unmöglich machen sollten, kann es schon eine Herausforderung sein, das technisch sinnvoll umzusetzen, den Wagen wieder zum PKW zu machen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass man diesen Aufwand scheut und deshalb (erstmal) lieber beim LKW bleiben möchte.

    Der Unterschied ist doch nur eine Trennwand und das Ausbauen der hinteren Sitze, oder?

    So war es damals zumindest bei meinem Wolf.

  • Der Unterschied ist doch nur eine Trennwand und das Ausbauen der hinteren Sitze, oder? So war es damals zumindest bei meinem Wolf.

    Meine Trennung besteht aus einer entfernbaren Stoff-Wand und als Pickup hatte er eh nur zwei Sitze, die Rücksitze liegen in der Garage bereit und ein Spriegel auch, habe ich denn "Nachteile", wenn ich einfach wieder zurück zu "LKW, 4 Sitze, H-Kennzeichen" gehe ?


    Was darf ein LKW bis 3,5 to NICHT, was ein PKW darf ? *VERWIRRUNG*

  • Über Unimogversicherung.de bei der Saarland (eigens errechneter Tarif für den G) 194 Euro/anno (incl. TK 150€ Selbstbeteiligung)

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Der Unterschied ist doch nur eine Trennwand und das Ausbauen der hinteren Sitze, oder?

    So war es damals zumindest bei meinem Wolf.

    Zusätzlich oft eine Unbrauchbarmachung der Gurtaufnahmepunkte. Ja, bewusst so geschrieben, nicht jeder hat die Gewinde verschweißt oder ausgebohrt.

    Grüße aus dem Norden
    Claus

    Erleuchtung auf der dunklen Seite der Macht 37534537pb.gif

  • Hallo zusammen, also die Frage mit dem Fahrverbot als LKW ist in Deutschland folgender Naßen geregelt:

    In Deutschland dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Gleiches gilt für Lkw mit einem Anhänger, unabhängig von ihrer erlaubten Gesamtmasse. Im Juli und August wird dieses Fahrverbot durch die Ferienreiseverordnung außerdem auf Samstage ausgeweitet. Hier besteht es aber nur von 7 bis 20 Uhr und auch nur auf bestimmten Bundesstraßen und Autobahnstrecken.


    Achtung Ausnahme:

    • Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Hoffe das es ein wenig hilft Fragen zu klären. Gruß ViebyB:)
  • Hallo zusammen, also die Frage mit dem Fahrverbot als LKW ist in Deutschland folgender Naßen geregelt:

    In Deutschland dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Gleiches gilt für Lkw mit einem Anhänger, unabhängig von ihrer erlaubten Gesamtmasse. Im Juli und August wird dieses Fahrverbot durch die Ferienreiseverordnung außerdem auf Samstage ausgeweitet. Hier besteht es aber nur von 7 bis 20 Uhr und auch nur auf bestimmten Bundesstraßen und Autobahnstrecken.


    Achtung Ausnahme:

    • Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Hoffe das es ein wenig hilft Fragen zu klären. Gruß ViebyB:)

    Moin,

    Also bezieht sich die Gesamtmasse auf den Anhänger?

    Grüße Klaus

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