Kurzzeitkennzeichen - Limitierte Anzahl

  • Hallo,


    es geistert gerade das Gerücht durch die Welt, daß je Fahrzeug und Anmelder nur bis zu 4 KZK (mit Unterbrechungen) ausgegeben werden.


    Ich konnte keine Literaturstelle finden.


    Einwandfrei verboten ist das Durchgängige Betreiben eines Fz mit KZK.


    Es gibt hier jemanden, der seinen Wohnwagen immer nur zwei- /dreimal im Jahr ein KZK verpasst.

    Nun hat er Angst, das ein fünftes KZK nicht mehr zugeteilt werden könnte.


    Könnte man ja leicht umgehen, indem man einen Freund zum Anmelden schickt.

    Insofern wäre eine solche Reglementierung ja sowieso sinnlos.



  • Mir ist das auch nicht bekannt (obwohl ich nicht zugriff auf die aller neuesten Verordnungsänderungen habe).

    Ich kenne nur: Kurzzeitkennzeichen nur mit gültiger HU, gnadenweise auch zur Vorführung zur HU / §21/§23 Abnahme, was aber dem Vernehmen nach sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Einige Zulassungsstellen stellen sich auf den Standpunkt: Wenn der seinen Oldtimerschrott getüvt haben will, dann kann der auch den Transport zur Prüfstelle bezahlen. Leider bestehen etliche Prüfstellen auch auf einer Probefahrt (wozu sie berechtigt sind), was wiederum ohne Kurzzeitkennzeichen nicht durchführbar ist. Obwohl die meisten Prüfstellen eine rote Nummer haben, verwenden die diese nur äußert ungern für solche Fahrten, weil das wäre ja zusätzlicher Schreibkram und damit unbequem (wenn denn die MA überhaupt wissen, dass das TSC (Technical Service Center, wie die ja neuerdings heißen) überhaupt eine rote Nummer hat.

    Ursache: zu viel Missbrauch der Möglichleiten, vor allem wohl aus dem Händlerbereich und den Besitzern von sogenannten Rödelkisten, die eigentlich eher auf den Schrott gehören. Auch eben solchen Leuten ist die Verschärfung bei den Vorschriften für das 04- und 07-Kennzeichen zu verdanken.

    Wenn es hilft, gerne

    Gruß

    Wolf

  • Hallo,



    na, eine Info ist neu.


    Zulassungsstellen haben eine eigene 06er-Nummer ?


    Mit dem Wissen im Gepäck kann man ja mal 'komplizierte Fälle' einfacher lösen.

    O.K., der Zulassungsstellenleiter muß den 'komplizierten Fall' für sinnvoll erachten.


    Es macht ja einen gewissen Sinn.

    Dann können irgendwelche Behördlich angeordneten Fahrten mit einem beliebigen Kfz durchgeführt werden.


  • Hallo,


    Wolf meinte damit eigentlich die TÜV (o.ä)-Prüfstellen, die ein eigenes Kennzeichen haben müßten.

    Die Zulassungsstellen haben da andere Möglichkeiten: ich bekomme immer einen Zettel, der mich berechtigt, im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit noch nicht gestempelten Kennzeichen rumzufahren.


    VG

    Andreas

  • Nach §16, Abs. 3 können Prüf- und Überwachungsorganisationen rote Kennzeichen mit 05... zugeteilt werden.

    Gesehen habe ich sowas aber noch nie.


    Übrigens gibt es rote Y-05... auch bei der Bundeswehr.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo,


    ja, rote 05 kannte ich bis eben auch nicht.


    Es gibt in einem Unterkunftsblock der Artillerieschule ein Foto, was dort an der Wand hängt.

    Auf dem Foto ein rotes Y-Kennzeichen an einem großen LKW (Franziska ?).

    Steinige Gegend im Hintergrund.

    Wahrscheinlich aufgenommen im Mittelmeerraum (Kosovo ?).

    Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob 05 oder 06.

    Jedenfalls nicht 07.


  • Früher gab es an Erprobungsfahrzeugen Y-04.

    Mit Umstellung auf zivile 06er-Händlerkennzeichen kamnen dann auch bei der Bw die Y-06er.

    Bei den 05ern hat man sich auch ans Zivile angelehnt.


    Und jetzt der Knüller: Es gibt auch Y-07er!:thumbsup-blue:

    Ich kenne Bilder davon. Die Schilder gehören zum Militärmuseum in Dresden für die historischen fahrzeuge der Sammlung.


    Und in Somalia führen die von den Amerikanern ausgeliehenen Fahrzeuge mit Y-01 rum.


    Ein spannendes Feld...=)

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    :BGS-F:

  • Hallo,


    na, rote Y-07er kann die Bundeswehr ja an jeden KAT1, und jeden MTW schrauben.


    Das spart dann Kfz-Steuern.


    So kann der Etat von Flinten-Uschi entlastet werden.



  • Hallo,

    Und in Somalia fuhren die von den Amerikanern ausgeliehenen Fahrzeuge mit Y-01 rum.

    Es kann sein, das das genau das Foto ist, was in Idar-Oberstein hängt.


    Der steinige Hintergrund würde dafür sprechen.


    Aber es ist 15 Jahre her, daß ich das Foto gesehen habe.

    Da kann es schon mal sein, daß meine Erinnerung etwas ungenau ist.



  • Früher gabe es sowohl zivil, als auch bei der Bundeswehr nur rote 04er.

    Die anderen Behörden mit roten 04ern waren: Post, Bundesbahn, Bundesgrenzschutz. Für Bundes-Wasser und Schiffahrtsverwaltung (BW) kenne ich keine Beispiele und für Bundesdienst (BD) auch nicht. Für Diplomaten ist mir das auch nicht bekannt.

    Die Erweiterung auf 06 kam dann 1988. Die zeitlich begrenzten "Wegwerfkennzeichen" 04 schwarz auf weiß mit gelbem Datenfeld wurden erst 1998 eingeführt. Solche Art Kennzeichen gab/gibt es nicht für Behörden.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Hallo zusammen,

    Das kann ich mir mit den Kurzzeitkennzeichen sehr gut vorstellen. Am Anfang bekam man ja den „Fahrzeugschein“ in den man da selbst die Fahrgestellnummer von Hand eintragen musste, das durfte aber nicht mit Bleistift sein.

    Jetzt bekommt man die Fahrgestellnummer gleich in den roten Zettel eingetragen. Da es jetzt möglich ist zu sehen wie oft ein Fahrzeug von einer Person zugelassen wird mit Dem Kennzeichen, kommt da der Verdacht auf das jemand keine Überführungsfahrt oder so machen möchte.


    Außerdem ist es Fragwürdig ständig die Kennzeichen zu nutzen und das Fahrzeug nicht anzumelden, meine Versicherung (und auch andere) verlangen bei Nichtzulassung des Fahrzeug und daher auch keinen Vertrag bei Ihnen, weit über 100€ Um das Kennzeichen so zu nutzen.

    Und rote Kennzeichen(06er) bei nee Werkstatt zu leihen ist hier bei uns in der Gegend sehr schwierig, da es vor einiger Zeit einen schweren Unfall mit zwei Toten gab.


    https://www.volksfreund.de/reg…t-rod-fahrer_aid-22864059



    Gruß Mixer=)

  • Bei uns sind vor Jahren die Schrottis mit richtig schrottigen LKW s permanent auf KZK gefahren.

    War wohl günstiger als die Karre in Schuss zu bringen und zuzulassen.

    Bin da nicht traurig drum,das das jetzt etwas restriktierter abläuft.

  • Auch wenn wir etwas vom Thema bereits abgekommen sind, so möchte ich doch zu den BW-Kennzeichen eine Ergänzung anfügen.


    Ich war Heute in Pfullendorf beim Tag der Bundeswehr, dort habe ich einen Elektrowagen mit "Y xx xxx E" gesehen, also 5 Zahlen.

  • Hallo Leute,

    ich weiß nicht, wo manche Informationen herkommen. Da, wo ich meinen M715 1980 bis 1882 erstmals restauriert habe, hatte die Firma eine uralte 06er Nummer zur wiederkehrenden Verwendung. Nach meinem Kenntnisstand sind die 04er Nummern als Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten eingeführt worden in den späten 90ger Jahren. Vorher gab es für Privatleute 06er Kennzeichen mit 3 oder 5 Tagen Gültigkeit. Ich hatte so ein 06er Kennzeichen im Dezember 1991, um meinen Mitsubishi nebst Anhänger vorzuführen, als ich aus Japan zurück kam.

    05er Kennzeichen sind in der StVZO nach meinem Kenntnisstand nicht beschrieben.

    Die Somalia REO's sind nicht mit Y-01 zugelassen worden, sondern ursprünglich mit einer normalen Y-Nummer. Nur waren da ein paar aaS den Militärkfzsachverständigenstelle in Mönchengladbach der Meinung, das die Sattelzugmaschinen nicht der GGVS entsprechen (und erst Tanksattel, schlimm schlimm, geht gar nicht), also stillzulegen sind (Alleine diese Anordnung wage ich kaum zu kommentieren, was interessiert in Afrika die GGVS?). Darauf hin und weil der damals zuständige Kommandeur in Somalia sich an den Verteidigungsminister gewannt hat (sonst gibt es keinen Sprit von den Amis und genau aus diesem Grund haben die Amis der BW denen die 5 Sattelzüge geschenkt, weil die Amis befüllen keine 1000 Kanister.), wurden auf Anordnung des Ministers Rühe die Fahrzeuge und die Tanksattel mit roter Y-06 Nummer zugelassen, was auch in einschlägiger Literatur aufgezeigt ist. Die Fahrzeuge waren keine Leihgabe, sondern, wie erwähnt, ein Geschenk der Amis und es sind alle 5 Sattelzüge nach Ende des Einsatzes wohlbehalten in Emden angekommen. Bei der dann platzgreifenden Untersuchung auf GGVS-Tauglichkeit mussten die Herren aaS der Bundeswehr dann wohl doch zugeben, dass die Anforderungen mehr als erfüllt sind. Ist halt blöd, wenn man nur StVZO kann und sich einen Scheiß um Ausrüstung und Ausstattung der Fahrzeuge der NATO-Partner kümmert. Ach, halt, sie haben sich doch über die Seald Beam Scheinwerfer aufgeregt, weil die ja keine definierte Hell-Dunkel-Grenze haben, wobei das in Somalia auch kack egal ist. Die Umrüstung kostet pro Fahrzeug weniger als 100 Euro einschließlich des Lohnes für den Elektriker. Und dann noch die Anbauhöhe über 120 cm. Welch Frevel!

    Genug,

    schönen Sonntag,

    Wolf

  • Hallo Lars,

    auch für die Bundeswehr gilt, das Fahrzeuge mit Elektroantrieb (also alles, was mehr als 50 km mit Batterie fahren kann) am Ende mit einem E zu kennzeichnen sind. Da sonst kein Platz auf dem Kennzeichen ist, muss zwangsläufig die Anzahl der Zahlen gekürzt werden.

    In Kanada auf Shilo gab es sogar Fahrzeuge, die lokal beschafft wurden, deren Kennzeichen Y-XXX waren, damit sie auf dem US-mäßigen Kennzeichenplatz unterzubringen waren.

    Grüße

    Wolf

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