Hallo,
es geistert gerade das Gerücht durch die Welt, daß je Fahrzeug und Anmelder nur bis zu 4 KZK (mit Unterbrechungen) ausgegeben werden.
Ich konnte keine Literaturstelle finden.
Einwandfrei verboten ist das Durchgängige Betreiben eines Fz mit KZK.
Es gibt hier jemanden, der seinen Wohnwagen immer nur zwei- /dreimal im Jahr ein KZK verpasst.
Nun hat er Angst, das ein fünftes KZK nicht mehr zugeteilt werden könnte.
Könnte man ja leicht umgehen, indem man einen Freund zum Anmelden schickt.
Insofern wäre eine solche Reglementierung ja sowieso sinnlos.
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