• In Deutschland ist der Missbrauch der Schutzzeichen mit Strafe bedroht (gemäß § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz).

    Nicht erst der "Mißbrauch", sondern bereits das "unbefugte Benutzen" ist eine Ordnungswidrigkeit

    "§ 125 OWiG

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt."

    Nach herrschender Rechtsmeinung (siehe entsprechende Kommentare zum OWiG) gilt:

    Unbefugt wird angenommen, wenn der Nutzer keine Erlaubnis (des Roten Kreuzes) hat. Eine Ausnahme davon gilt nur, wenn die Verwendung des "Roten Kreuzes" ohne Erlaubnis als "sozial üblich" angesehen wird. Das trifft z.B. für einen Schauspieler zu, der auf der Bühne während eines Theaterstücks eine Rote-Kreuz-Armbinde trägt, weil er einen Sanitäter spielt.
    Andererseits gibt es ein recht neuesUrteil des Landgerichts Hamburg von 2019 (LG Hamburg, Urteil vom 12.09.2019 - 327 O 142/19), wonach der Betreiber eines Internetshops verurteilt wurde, "im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland das Zeichen (Rotes Kreuz) für Armbinden" zu benutzen. Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro.
    https://openjur.de/u/2242463.html

    Ergänzend dazu müsste auch noch das "Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen" beachtet werden.

    "§ 3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen
    Das Recht auf Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“ steht dem Deutschen Roten Kreuz e. V. zu. Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende Benutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu untersagen, wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach Satz 1 in Frage zu stellen."

    Eine "beschreibende Benutzung" wäre also zulässig, also z.B. die Verwendung des Roten Kreuzes auf einem Lageplan, um z.B. den Standort einer Ersten Hilfe Möglichkeit auf dem Plan eines Volksfestes zu kennzeichnen.

    Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat 2015 die Beschlagnahme eines ehemaligen Notarztfahrzeuges für zulässig erklärt, weil das Gericht hier u.a. Verstösse gegen § 125 OWiG als gegeben sah.

    https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B293.pdf


    Selbst wenn in der Praxis wohl kaum gegen die Verwendung des Roten Kreuzes auf seinem San-Iltis eingeschritten werden wird, bleibt das ganze juristisch gesehen für den Fahrzeughalter recht dünnes Eis und kann je nach Gericht wirklich Probleme geben. Da wird es dann nicht bei "10 Euro" bleiben und auch das Argument des "spazierfahrens" zieht nicht. Es gibt nur mal entsprechende obergerichtliche Urteile, die sich ganz deutlich gegen diese Verwendung des Roten Kreuzes aussprechen.


  • Das Thema hatten wir doch schonmal hier im Forum. :rolleyes:


    Wieviele sind mit Rotkreuz Schildern am Privat KfZ in die Ukraine gefahren und das ohne Befugniss...


    Mir sind die Vorschriften bekannt und ich danke auch allen für jegliche Information darüber. Jedoch möchte ich nicht mehr diskutieren.


    Mir geht's hier um das Fahrzeug selbst und dessen Geschichte, Aufbau usw.

    Es ist mir ein Anliegen, den Iltis so Original wie möglich zu repräsentieren, da es auch immer weniger davon gibt und er auch schon ein kleines Highlight auf einigen Veranstaltungen ist.



    Bitte habt Verständnis :deck: :engel:


    Gruß, Sven

  • Ich find‘s immer schön wenn Leute öffentlich ihr Outing zelebrieren und ganz offensichtlich nichts besseres zu tun haben !


    Sven , jemand wie DU sollte dann einfach nur lächeln und weiter fahren pfrtz .

    Schön das du neue Scheiben hast , macht sicher Freude .

  • weis nicht warum man das in unseren Bürokraten Staat nicht Regeln kann. Für Historische Rettungsfahrzeuge gilt eine ausnahme, Punkt aus. Dann wäre der Fall gleich erledigt und kein Besitzer muss sich Gedanken machen ob er demächst sein Haus verkaufen muss weil er 250.000 euro wegen dem Kreuz zahlen soll.

  • Viel spannender als die Ordnungswidrigkeit ist in dem Fall das das Rote Kreuz gern zivilrechtlich vor geht.


    Grundsätzlich verstehe ich aber nicht wieso hier User angegangen werden die über die Rechtslage aufklären.

    Ich schätze das Wissen und die beitrage von Prospero zum Beispiel sehr.

  • die neue Fensterfolie sieht "dünner" aus, kann das sein? :deck:

    Ich weiss das ist eine abenteuerliche Vermutung.



    Betreffend der Kommentare muss ich sagen, der Ton macht die Musik.

    Freundliche hinweise sind sicher sogar erwünscht, Belehrungen braucht keiner, das macht man unter Gleichgesinnten nicht. :daumenrunter:

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Erstmal Glückwunsch zur erfolgreichen Reparatur der Fenster.

    Sowas schwebt mir für den Renault auch noch vor. Der Planensattler sagte mir aber , dass das sehr kompliziert wäre. Das hat mich etwas gewundert, da die Konstruktion nicht wirklich kompliziert aussieht.


    Ich habe das erstmal zurückgestellt...


    Dann zum Thema Rote Kreuze:


    Hier hatten wir das schon serhr intensiv durchdiskutiert: Wie weit sind Taktische Zeichen und Rote Kreuze erlaubt ?


    Grundsätzlich halte ich es nicht für falsch, auf etwas rechtlich potentiell problematisches hinzuweisen, wenn es in einem Beitrag auffällt.

    Dafür ist es ein Diskussionsforum.

    Ich denke auch nicht, dass man das per PN hätte machen müssen, denn solche Diskussionen sollen ja allen helfen, im Sinne eines Nachschlagewerkes.

    Das Thema ist durchaus wichtig, ähnlich wie die rechtliche Lage von Blaulichtern, Tarnleuchten, Benzinkanistern, umklappbaren Scheiben, Türketten usw.

    All das sind typische Fallstricke für unsere Art Oldtimer.

    Wo, wenn nicht hier soll/kann sowas diskutiert werden?


    Natürlich immer sachlich freundlich und kameradschaftlich.

    Ich kann hier keine Verfehlungen erkennen, sondern eine emotionale Diskussion.


    Was man mal überlegen könnte, wäre, sich eine Ausnahmegenehmigung zum Führen des Kreuzes zu besorgen.

    Hat das schonmal jemand erfolgreich durchgeführt?

    Bei ehemaligen DRK-Fahrzeugen wäre klar das DRK oder deren Untergliederungen eine Adresse.

    Bei Militärfahrzeugen vielleicht die Bundeswehr? Aber welche Stelle? hmmm

    :käfer:

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Moin,


    mir sagte mal einer, der beim Roten Kreuz aktiv ist, dass die da sehr eigen mit Ihrem Abzeichen sind.

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • offiziell wird man das wohl nicht bekommen, denn mit der Genehmigung bist du ja "offiziell" vom DRK anerkannt.

    Machst du Blödsinn mit dem Auto heisst es das DRK hat das quasi abgesegnet. Das DRK hat auch das Problem, wo ziehe ich die Grenze dann?


    Ausserdem sollte man keine schlafende Hunde wecken, denn dann bekommt man ein offizielles Schreiben mit Unterlassung und dann ist der Ofen aus.


    Es ist doch allgemein geduldet, bzw. wird toleriert. Genauso wie taktische Zeichen an unseren Oldtimern. Freuen solange es kein Ärger gibt und wenn es

    Ärger gibt, nunja dann ist das halt so. Einfach ne 5 gerade sein lassen. ;)

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Genauso wie taktische Zeichen an unseren Oldtimern. Freuen solange es kein Ärger gibt und wenn es

    Ärger gibt, nunja dann ist das halt so. Einfach ne 5 gerade sein lassen. ;)

    Taktische Zeichen unterliegen keinerlei Schutz.

    danke das wusste ich nicht. Mir wurde gesagt das die ausschließlich der BW vorenthalten sind und es auf privaten PKW nicht gestattet. Man lernt nie aus. Danke fürs richtig stellen.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • In dem verlinkten Thread geht es ursprünglich um das Thema Taktische Zeichen.

    Es gibt da immer wieder mal dolle Geschichten, was einem da widerfahren kann.

    In der Tat alles falsch, da keinerlei Schutz oder Auflagen. Es ist einfach nur ein Zeichen ohne daraus ableitbare Rechte.

    Aber es lohnt sich, das mal durchzulesen, was da so irres passieren kann.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Glaube da tut sich nicht viel von der Stärke :P

    Die sind auch einfach nicht so "steif" und das könnte das ganze optische nochmal dünner aussehen lassen. ;P

    Aufjedenfall bin ich sehr zufrieden :engel:


    Wie schon erwähnt, hab ich nichts dagegen und bin froh über jede Info und auch sehr dankbar. Nur ich finde, dass Thema muss sich nicht immer wiederholen. :engel:


    Gruß, Sven

  • Dankeschön! =)


    Also ganz so einfach ist das wohl tatsächlich nicht. Denke das hängt davon auch ab, welche Maschinen man hat.

    Aber ich kann es nur empfehlen machen zu lassen. Macht das Fahrzeug direkt "Jünger" ;P


    Ich bin froh um jedes Wissenwertes und ich hoffe es fühlt sich keiner angegriffen!

    Wie erwähnt, gibt's bereits schon Threads und das soll nicht immer wieder neu zur Debatte stehen. :engel:

    Eine Art Sondergenehmigung wäre sicher eine Überlegung, sofern es sowas gibt.

    Ich verstehe allerdings nicht, warum das "H Kennzeichen" das nicht ummantelt. Es wäre ja offensichtlich.


    Gruß, Sven

  • Ich verstehe allerdings nicht, warum das "H Kennzeichen" das nicht ummantelt. Es wäre ja offensichtlich.

    Das H-Kennzeichen und die geforderte Originalität sind sicher zumindest ein Argument.

    Damit steht man sicher besser da, als wenn man die Schutzzeichen auf moderne Fahrzeuge aufpinselt.

    Aber auch in Sachen Originalität gibt es immer noch behördenfahrzeugspezifischen Handlungsbedarf.

    Seit Kurzem ist nun wenigstens schonmal das Thema Blaulicht und Martinhorn per "Klarstellung" geklärt und es gibt da Handlungssicherheit.

    Immer noch ungeklärt ist aber z.B. das Thema Tarnbeleuchtung.

    Ich denke, dass die Motivation solche Verstöße tatsächlich zu verfolgen bei als Oldtimer erkennbaren Fahrzeugen deutlich begrenzt sein dürfte.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Was man mal überlegen könnte, wäre, sich eine Ausnahmegenehmigung zum Führen des Kreuzes zu besorgen.

    Hat das schonmal jemand erfolgreich durchgeführt?

    Bei ehemaligen DRK-Fahrzeugen wäre klar das DRK oder deren Untergliederungen eine Adresse.

    Bei Militärfahrzeugen vielleicht die Bundeswehr? Aber welche Stelle? hmmm

    Hallo Till,



    zuständig ist für so etwas das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes (in Berlin). Wegen des Zulassungsdramas um meinen KrKw habe ich mit denen gesprochen (ja, man kann da tatsächlich jemanden per Telefon erreichen).

    Die Aussage war klasse. Sinngemäß ist es dem DRK egal, wenn museale Stücke das Schutzzeichen tragen. Nur bei kommerzieller Nutzung des Markenzeichens (z.B. Verbandskästen mit DRK-Logo ohne Lizenzgebühr) und Missbrauch des Schutzzeichens werden die aktiv. Nein, schriftlich bekommt man das natürlich nicht.

    Ich war also genauso nass wie zuvor. Und habe jetzt große weiße Kreise.


    Bei aktuellen DRK-Fahrzeugen müsst ihr mal genau hinschauen, die haben nie das rote Kreuz im weißen Kreis alleine.

    ... auch an der Uniform:


    Grüße


    Erik


    PS: Der Gegner der Oldtimer, speziell der "Speziellen", sind nicht TÜV und Polizei. Die sitzen (zumindest in Hessen) in der politischen Bürokratie, also vom RP aufwärts. Das Problem steckt dabei in der StVZO mit ihrer "kann"-Bestimmung für spezielle Fahrzeuge.

  • also das mit dem Tarnlicht kann ich so nicht bestätigen. Als ich vor 10 Jahren meinen K38 zugelassen habe hat der Mann vom Tüv zu meiner Frage wegen des Notek vorn und hinten klar gesagt das es kein problem ist wegen der Originalität.

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