Alles anzeigenMoin,Moin
polizeilich geht das jetzt alles seinen Weg ,Post kommt die Tage.
Versicherung hat den Schaden soweit aufgenommen ,kann aber aufgrund der Beschlagnahmung des Autos erst dann aktiv werden wenn Zugriff besteht.
Das Auto ist soweit VK versichert bei der VGH.
Ist aktuell kein Oldtimer ( Baujahr 94), eine festgeschriebene Summe bei Totalschaden wurde in der Police nicht vereinbart. Wertgutachten gibt es soweit keins. Es fließt auf jedenfall der Zeitwert in die kalkukierung der Entschädigungssumme mit ein ,alles weiter klärt sich sobald die Versicherung das Auto sieht.
Kurzer Blick in die Zukunft.
Da das nächste Auto definitiv wieder ein G werden soll, ob Wolf,Puch oder Zivil wäre für mich schon einmal interessant wie ich es das nächste mal ggf . besser machen kann.
In wie weit hat ein Wertgutachten bestand ,auch wenn es älter ist? Meine Auffassung ist diese ,dass ein Wertgutachten nur solange aktuell und greifbar ist wie der Stämpel nass.
Wäre es hier ratsam jedes Jahr ein Wertgutachten machen zu lassen oder nur bei "großen Reparaturen"? Wie wird der Wert ermittelt bei "unsichtbaren Reparaturen" . In der Regel habe ich keine Rechnungen von Werkstätten.
Ich bedanke mich trotzdem schonmal für die rege Teilnahme 👍👌
Hallo Diethelm,
zunächst mal auch mein Beileid. Das ist ein herber Verlust, und egal wie es ausgeht, immer mit einer Menge Arbeit und Ärger verbunden.
Zu deiner Frage: Inwieweit ein Wertgutachten...
Zum Glück kann ich nicht auf Erfahrungen zurückgreifen, aber ich kann dir zumindest berichten, was Gutachter und Versicherungsmann sagen.
Grundsätzlich ist es bei einem Fahrzeug, das aus dem Rahmen fällt, sinnvoll, den Wert zu dokumentieren. Zu diesem Wert ist meiner dann auch versichert.
Das ist wohlgemerkt nicht der Marktwert, sondern im Gutachten ausdrücklich als Wiederbeschaffungswert definiert. Wobei die Marklage aber mit berücksichtigt wird, als Vergleich zu anderen Fahrzeugen in ähnlichem Zustand.
Grundsätzlich fordert mein Versicherer, damit keine Streitigkeiten im Schadensfall aufkommen, alle 3 Jahre eine Aktualisierung durch einen vereidigten Gutachter. Nach größeren "Eingriffen", die zu Wertsteigerungen führten, habe ich die Intervalle auch schon auf ein Jahr verkürzt. Weil, was nicht dokumentiert ist, ist schwer nachzuweisen und, in einem Fall wie deinem, im Nachhinein zu beurteilen.
Bei jedem Gutachten lege ich alle Rechnungen über Teile oder Arbeiten vor. Alle Veränderungen werden durch Fotos dokumentiert. Es erfolgt eine Probefahrt, bei der ich alle Funktionen incl. Allrad, Sperren, Bremsen usw. vorführen muss. Den letzten TÜV-Bericht muss ich natürlich auch vorlegen (geht aber auch ohne).
So wurde der Wert bei mir von Jahr zu Jahr nach oben korrigiert. Damit steigt dann bei Vollkasko auch die Prämie. Es sei denn, du versicherst ihn selbst für weniger und willst das Gutachten nur für den Fall, dass du gegenüber einem Unfallgegner beweisen willst, dass dein Fahrzeug einen höheren Wert hat als den Markwert.
Zu den Kosten: Ich zahlte bisher für ein Gutachten zw. € 150,- und € 250,- je nachdem wie viel zu überarbeiten ist.
Aus meiner Sicht lohnt sich der Aufwand. Natürlich nicht, wenn niemals ein Schaden auftritt...
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben
Gruß
Rolf