Puch 230GE Versicherung Brandschaden

  • Hallo Diethelm,


    zunächst mal auch mein Beileid. Das ist ein herber Verlust, und egal wie es ausgeht, immer mit einer Menge Arbeit und Ärger verbunden.

    Zu deiner Frage: Inwieweit ein Wertgutachten...


    Zum Glück kann ich nicht auf Erfahrungen zurückgreifen, aber ich kann dir zumindest berichten, was Gutachter und Versicherungsmann sagen.

    Grundsätzlich ist es bei einem Fahrzeug, das aus dem Rahmen fällt, sinnvoll, den Wert zu dokumentieren. Zu diesem Wert ist meiner dann auch versichert.

    Das ist wohlgemerkt nicht der Marktwert, sondern im Gutachten ausdrücklich als Wiederbeschaffungswert definiert. Wobei die Marklage aber mit berücksichtigt wird, als Vergleich zu anderen Fahrzeugen in ähnlichem Zustand.

    Grundsätzlich fordert mein Versicherer, damit keine Streitigkeiten im Schadensfall aufkommen, alle 3 Jahre eine Aktualisierung durch einen vereidigten Gutachter. Nach größeren "Eingriffen", die zu Wertsteigerungen führten, habe ich die Intervalle auch schon auf ein Jahr verkürzt. Weil, was nicht dokumentiert ist, ist schwer nachzuweisen und, in einem Fall wie deinem, im Nachhinein zu beurteilen.

    Bei jedem Gutachten lege ich alle Rechnungen über Teile oder Arbeiten vor. Alle Veränderungen werden durch Fotos dokumentiert. Es erfolgt eine Probefahrt, bei der ich alle Funktionen incl. Allrad, Sperren, Bremsen usw. vorführen muss. Den letzten TÜV-Bericht muss ich natürlich auch vorlegen (geht aber auch ohne).

    So wurde der Wert bei mir von Jahr zu Jahr nach oben korrigiert. Damit steigt dann bei Vollkasko auch die Prämie. Es sei denn, du versicherst ihn selbst für weniger und willst das Gutachten nur für den Fall, dass du gegenüber einem Unfallgegner beweisen willst, dass dein Fahrzeug einen höheren Wert hat als den Markwert.

    Zu den Kosten: Ich zahlte bisher für ein Gutachten zw. € 150,- und € 250,- je nachdem wie viel zu überarbeiten ist.

    Aus meiner Sicht lohnt sich der Aufwand. Natürlich nicht, wenn niemals ein Schaden auftritt...


    Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben


    Gruß

    Rolf

  • Der ausschlaggebende Punkt der VK Versicherung war das ich Schadensfall( durch was und wen auch immer ) ich zumindest den Kaufpreis erstattet bekomme

    Das ist ein Trugschluss!


    Nur weil du bei der Versicherung den Kaufpreis angibst, heißt das nicht gleichsam, dass du diesen auch erstattet bekommst - das würde großflächigem Betrug Tür und Tor öffnen, wenn man irgendeine alte 0815-Rostschibbel zum Schrottpreis kauft, diese rein zufällig drei Tage nach dem Kauf abbrennt und man der Versicherung dann deine Kaufquittung mit dem Gegenwert eines neues Tesla's präsentiert!


    Die Versicherung wird dir - selbst wenn du das dreifache bezahlt hat - immer nur den Betrag erstatten, zu dem ein technisch vergleichbares Fahrzeug beschaffbar ist (spezielle Oldtimerversicherungen o.ä. mal ausgenommen).

    Normalerweise erstattet die VK bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert,

    Normalerweise erstattet die VK hier garnichts (die würde lediglich dann greifen, wenn es nur bei dem Loch im Tank geblieben wäre - und einen neuen Tank zahlen), da sie hier nicht zuständig ist, da Brandschäden über die TK abgerechnet werden. ;)

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Hallo, also bezüglich des Wertgutachtens, ich bin beim ADAC versichert und dieser verlangt mittlerweile ein Wertgutachten beim Oldtimer. Das Wertgutachten hat mich ca. 170 Euro gekostet, mit Bilder, Wert und Wiederbeschaffungswert, sowie eine schriftliche Aufstellung des Zustands. Bei einem Fahrzeug, selbst bei nur z. B. 5000 Euro, wo der Puch natürlich deutlich drüber liegt lohnt dieses Gutachten schon. Zumal bin ich der Meinung, wer soviel für das Auto ausgibt, der kann sich auch noch das Gutachten leisten. Beim erstatten des Zeitwerts ohne Gutachten werden dir die Tränen kommen...

    Gruß Lars

  • Leider kann ich zu den Versicherungsfragen nichts beitragen, aber ich hätte eine Quelle zu dem Vorfall. Um das Bild abzurunden.


    Polizeimeldung Stadthagen


    Also, der Sprit Dieb hat sowohl den Puch als auch seinen Range Rover bei der Aktion abgefackelt. So ist er wohl mit seinem bereits brennenden Fahrzeug davon gefahren. Weit gekommen ist er nicht. Das muss ein Slapstickhafter, spektakulärer Stunt gewesen sein. Mir ist klar, dass das kein Trost ist, aber origineller als "geklaut, zerlegt, nie wieder gesehen" ist es auf jeden Fall.


    Diethelm, ich würde mich freuen, wenn du immer Mal wieder berichten würdest. Ich komm aus Hannover und wär gern bei der Gerichtsverhandlung als Zuschauer dabei, falls ich gerade hier hin.


    Kopf hoch ansonsten. Das Fahrzeug kann man ersetzen und zum Glück ist kein in jahrelanger Arbeit gewachsenes Projekt abgefackelt. Das Fahrzeug hat nur noch schrottwert, aber falls du Zugriff darauf erlangst sind da noch ohne Ende wertvolle Ersatzteile abzubergen. Musst du irgendwann später Mal geschickt verhandeln.


    War Benzin im Tank ? Oder Diesel ?

    Chris, unterwegs als selbstironischer Blogger & Abenteurer, im DAF T244 ex-british Army 4x4 Truck. Reiseberichte und mehr: www.25u.de

  • Das Fahrzeug hat nur noch schrottwert, aber falls du Zugriff darauf erlangst sind da noch ohne Ende wertvolle Ersatzteile abzubergen

    Das wissen auch die Gutachter bzw. die Versicherung. Und Versicherungen kommen wohl mehr oder weniger gewohnheitsmäßig mit linken Nummern.


    Man muss aufpassen, mir hat mal die gegnerische Haftpflicht nach Monaten (!) ein Angebot eines angeblichen Aufkäufers geschickt, der wollte statt 3.500 DM für einen total verbogenen Astra aus unerfindlichen Gründen das Doppelte bezahlen und ich sollte die Differenz erstatten. Da war das Auto natürlich schon sonst wo.

  • Moin,


    zu dem oben genannten Sachverhalt: völlig normal dass nach sechs Wochen plötzlich utopische Preise auftauchen - du hast völlig korrekt gehandelt und schnell den Verkauf ausgelöst. Das würde ich immer machen. Auch würde ich den Gutachter bei Schädigung immer selbst bestellen und nicht den Versicherungsgutachter nehmen - denn wie dies ausgeht: siehe oben. Wer hier im süddeutschen Raum Unterstützung benötigt: PN.

  • "Auch würde ich den Gutachter bei Schädigung immer selbst bestellen und nicht den Versicherungsgutachter nehmen - denn wie dies ausgeht: siehe oben."


    Till, das kann ich so nicht ganz stehen lassen, es wird hier einiges vermischt.


    Wenn ich dir in deine Karre fahre und die Schuldfrage zu 100% geklärt ist, dann nimmst du dir einen Gutachter und lässt den Schaden schätzen.

    Die Kosten dafür trägt natürlich, wie für den Sachschaden, meine Versicherung - das ist gesetzlich so geregelt.


    Hast du aber einen Schaden, für den erstmal kein Dritter belangt werden kann, stellt der Versicherer den Gutachter.

    Das sind sowieso alles externe Mitarbeiter von DEKRA und Co.

    Natürlich obliegt es dir, wenn das erste Ergebnis nicht deinen Erwartungen entspricht, ein Gegengutachten (auf eigene Kosten) erstellen zu lassen.

    Die Zeitverzögerung und eine eventuelle Gerichtsverhandlung müsstest du dann natürlich einkalkulieren.

    Würde ich im Ernstfall aber genau so machen. Natürlich nur mit juristischem Beistand und unter vorheriger Klärung des Kostenträgers.

    Ich kann aber jedem empfehlen, im Zweifelsfall höflich aber direkt, auf den Versicherer zuzugehen, auch mal das Telefon benutzen, den Sachbearbeiter anzurufen und einen Konsens zu finden. Auch dort sitzen Menschen mit Sozialkompetenz.

    Scheitert das, ist ein Termin beim Anwalt immer noch schnell gemacht.


    Was ich sagen will ist, es gibt hier nicht immer schwarz und weiß. Vorallem überhastete Handlungen und Stammtischweisheiten können hier ganz empfindlich den Geldbeutel belasten.


    Und an die Versicherungsbasher, einfach den ganzen Mist, bis auf die Pflichtversicherung, kündigen und versuchen so durchs Leben zu gehn - have Fun!

  • Das Fahrzeug hat nur noch schrottwert, aber falls du Zugriff darauf erlangst sind da noch ohne Ende wertvolle Ersatzteile abzubergen.

    Hier irrst du dich!


    Das Fahrzeug hat deutlich mehr als "nur noch" Schrottwert!


    Das Fahrzeug hat noch einen Restwert, dieser wird über eine sog. Restwertbörse ermittelt, wo Händler Gebote auf das Fahrzeug abgeben...die Versicherung zahlt dir nämlich nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. dem Höchstgebot der Restwertbörse.


    Den Restwert bekommst du dann, wenn du das Fahrzeug an den Bieter aus der Restwertbörse verkaufst.


    Baust du hier zwischenzeitlich Teile aus, ist der Restwertaufkäufer nicht mehr verpflichtet das Fahrzeug zu dem abgegebenen Gebot abzunehmen und wenns ganz dumm läuft, stellt dieser dir dann auch noch die Kosten dafür in Rechnung, dass er einmal quer durch Deutschland mit dem Abschlepper fahren musste.

    Du bist zwar nicht verpflichtet das Fahrzeug an den Höchstbietenden zu veräußern, bekommst dann aber auch nicht den Restwert aufs Konto - sondern hast halteben ein Fahrzeugwrack im Hof stehen. Und du wirst dich wundern, was solche Fahrzeuge noch in der Restwertbörse bringen, denn dass das ohne Ende wertvolle Ersatzteile abzubergen sind, wissen auch die Aufkäufer!

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • Hi,


    bitte hier nichts schreiben wo keime Erfahrung vorhanden ist. Der Gebotsbetrag ist der Betrag und da kannst du an jeden verkaufen wo du lustig bist.


    Wer einen Fall hat kann sich bei mir melden - ich mache hier keine Beratung.

  • Teilweise (besonders bei hochpreisigen Fahrzeugen) geht es den Restwert-Aufkäufern nicht um die Fahrzeugreste an sich, sondern um den Fahrzeugbrief samt dazugehöriger Fahrgestellnummer. Auch bei komplett ausgeglühten Fahrzeugwracks, wir hatten in der Firma mit solchen Fällen schon mehrfach zu tun.
    Wozu diese Aufkäufer da so überhöhte Preise zahlen kann man sich mit wenig Fantasie vorstellen. Aber das gehört hier nicht her :^:

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • bitte hier nichts schreiben wo keime Erfahrung vorhanden ist.

    Ja, das denken sich hier bekanntermaßen einige beim Lesen deiner Beiträge... :D

    Zitat

    Der Gebotsbetrag ist der Betrag und da kannst du an jeden verkaufen wo du lustig bist.

    Das ist korrekt und das hat auch niemand bezweifelt, dass er an jeden wo er möchte verkaufen kann...


    ...was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Versicherung lediglich den WBW abzgl. Restwert (das Höchstgebot aus der Restwertbörse) auszahlt....und man da schön dumm ist, das Fahrzeug an jemanden zu verkaufen, der unterhalb des RW-Höchstgebotes liegt, denn diese Differenz zahlt die Versicherung nicht!


    Und wenn man sich anguckt, was für Preise in den Restwertebörse für die G's aufgerufen werden (u.a. aus den in Beitrag 31 genannten Gründen), muss man da schon einiges an Ersatzteilen rausfrickeln um auch nur halbwegs den Betrag zu erzielen.

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

  • du musst schon zwischen den Zeilen lesen. Auktion vorbei, dann würde ich schnell zu dem Preis an meine Grosstante verkaufen - weil sechs Wochen später passiert das was oben steht.


    Und ich finde es entzückend wenn du nicht verstehst wie das ganze Geschäft der Unfälle abläuft. Ich erlebe das täglich und kann nur jedem wünschen dass es einem selbst nicht passiert - der Geschädigte ist IMMER der eine finanzielle Einbuße zu tragen hat - diese kann man kompensieren aber es ist ein extrem ätzendes „Geschäft“. Aber es kann sein, dass dies alles nicht mehr wichtig sein wird - wie immer alles ein Geschäft mit der Angst.

  • Bitte lass Dich nicht mit dem Kaufpreis abfertigen, sofern der Wiederbeschaffungswert aktuell höher liegt. Das ist das Risiko der Versicherung, in den seltenen Fällen, in denen der Wiederbeschaffungswert über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt (bei nicht-Oldtimerversicherungen) eben auch mal mehr als den ursprünglichen Kaufpreis bezahlen zu müssen.


    Du kannst den Gutachter der Versicherung ruhig unterstützen, und ihm vergleichbare Angebote vom Markt zusenden. Dein ursprünglicher Kaufpreis ist dabei unerheblich.

  • Der sieht doch noch Top in Schuss aus 😁

    Liebe und Wille dann läuft der doch bald wieder .


    Kurz zum Sachverhalt:

    Anzeige ist soweit erstellt ,bzgl. weiterer Ergebnisse im Ermittlungsverfahren werde ich dann informiert.


    Versicherung hat sich per Post gemeldet, soll nen Fragebogen ausfüllen ( Dieser basiert aber auf Brand durch technischen Defekt) . Termin mit dem bestellten Gutachter wird dann morgen gemacht bzw. erstmalig telefoniert . Ob das Auto schon freigegeben wurde weiß ich nicht und ich glaube die Versicherung auch nicht 😅.


    Was aktuell wie geschnitten Brot läuft ist die Abrechnung mit der Hausratversicherung bzgl . des Inhaltes vom Auto.

  • Mit Sicherheit wird das Auto in eine Restwertbörse eingestellt. Guck es Dir genau an und überlege gut, ob Du es für den dort ermittelten Preis hergibst, oder behältst. Aber spekuliere nicht auf Blechteile, die im Feuer waren. Diese noch mal zu verwenden macht keinen Sinn.

  • Unabhängig vom Preis der aufgerufen wird ,welche Teile an dem Auto könnten tendenziell noch in Ordnung sein ?


    Wie wirkt sich Feuer auf Achsen,Auspanlage,Getriebe ,Motor,elektronische Bauteile aus?



    Mein Gedanke war sich nen neuen Puch ziehen und diverse Teile sich auf Halde zu legen . Preise von diversen Steuergeräten , Motorenteile kennen wir ja alle irgendwie .


    Letztes Bild könnte auch interessant sein ,da dort die Feuerwehr komplett auf und in den Motorraum gehalten hat. Hier könnte Wasser ggf. eine Rolle spielen



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