Problembericht bei der Zulassung von ex BW / Behördenfahrzeugen in Hessen

  • Ja bitte.

    Hier mal der entscheidende Auszug aus dem Beschwerdebescheid. Es ging um die Schikane bei der Zulassung meines 2to KrKw...


    "...

    Die restriktive Handhabung bei der Erteilung von Ausnahmen gem. § 70 StVZO resultiert aus dem Erfordernis, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten

    und die Straßeninfrastruktur zu schützen. Fahrzeuge mit Abweichungen von den Vorschriften der StVZO sollen nur ausnahmsweise am Öffentlichen

    Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein Spezialfall ist dabei die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den zweckfremden Einsatz von Fahrzeugen

    der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz (8 19 Abs. 2a Satz 2 StVZO).

    Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die lediglich in dem, für Ihren Verwendungszweck notwendigen „Sonderzustand“ auf öffentlichen Straßen

    fahren durften, weil deren Halter privilegiert sind.

    _4- Gem. 8 19 Abs. 2a StVZO bleibt die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für

    Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei,

    die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden.

    Es gibt hessenweit kein Ansinnen von der restriktiven Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für diese Fahrzeuge zukünftig Abstand zu nehmen.

    Diese Auffassung wird auch von den zuständigen Behörden in anderen — aber nicht allen — Bundesländern geteilt. ..."


    Die haben auch schlicht die Zulassung des Fahrgestells bzw. seine Befreiung vom An- und Unterfahrschutz, die mir Mercedes als Unterlagen zugeschickt hat, ignoriert.


    Komplett gerne per E-Mail, aber bitte nicht offen mit allen Namen ins I-net.


    Grüße


    Erik

  • Ich bin da echt sprachlos, zumal bei diesem Fahrzeug. Das fährt doch nun gar nicht so viel anders als zivile Version bei Straßendiensten oder Bauunternehmen.


    Ich kann diese Argumentation z.B. bei einem KraKa ja noch verstehen, aber bei einem Unimog?

    Welche baulichen Sondergeschichten sind denn gegen die StVZO verbaut? Der fehlende An- und Unterfahrschutz steht als Ausnahme doch sogar in der StVZO (wenn mit Verwendungsart des Fahrzeuges nicht vereinbar). Die Geländegängigkeit muss ja nicht in Deutschland genutzt werden...

    Über Schmutzfänger und derartige Kinkerlitzchen hätte man doch bestimmt reden können, oder?


    Bin ich froh, dass ich die Argumente der Zulassungsstelle gegen die Zulassung meines TLF mit Pumpe so lächerlich naiv kommentiert habe, dass die das ganz schnell vergessen haben (obwohl sie auch hier einen Paragraphen dafür bzw. gegen die Zulassung hätten finden können).


    MIchael

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • Hi Erik,


    ich bringe es auf einen Nenner mit deinem U 1300: politisch-motivierte Willkür!

    Da jedes STVA im ganzen Land autark ist,hast du so gut wie keine rechtliche Handhabe.


    Man muss im Extremfall den gerichtlichen Weg einschlagen...wer macht das schon...?


    Es ist zum :urg:


    Gruss Pit

  • Welche baulichen Sondergeschichten sind denn gegen die StVZO verbaut?

    Im wesentlichen die Sondersignalanlage. Allerdings ist das Fahrzeug ja ein Oldtimer, dann gehört sie auch dran. Und die Tarnbeleuchtung, die komischerweise niemanden gestört hat.


    Vom Rest hat er nichts, was nicht durch die Baureihen-Befreiung durchs KBA und die entsprechende Luxemburger Behörde für alle Unimog der damals existierenden Baureihen abgedeckt wäre. Hat aber nicht interessiert.


    Ursprünglich war der Plan ja, damit vors VG zu ziehen. Allerdings hat sich das durch den Wegfall des Beschwers (in Form der Auswärtszulassung) erledigt. Und das Geld und den Platz für einen zweiten nur zum Befahren des Rechtsweges fehlt mir leider.


    ich bringe es auf einen Nenner mit deinem U 1300: politisch-motivierte Willkür!

    Da jedes STVA im ganzen Land autark ist,hast du so gut wie keine rechtliche Handhabe.

    Ich denke auch, dass man das als politisch motivierte Willkür sehen muss. Wobei ich bisher nicht nachvollziehen kann, warum diese auch friedliche Fahrzeuge von THW und Feuerwehr mit der Acht belegt. Eigentlich müsste ja auch bei etwas Nachdenken jeder zu dem Schluss kommen, dass mit all diesen Fahrzeugen in der Regel nur an wenigen Tagen und für die Gesamtbilanz unerhebliche Strecken gefahren wird.


    Hier in Hessen ist das speziell, die Erteilung von Betriebserlaubnissen ist auf eine Behörde übertragen. Diese Bündelungsbehörde wiederum folgt den Leitlinien der auf die Landesregierung eingeschworenen RPs.


    Fröhliche Grüße aus dem S-G regierten Hessen


    Erik

  • Im wesentlichen die Sondersignalanlage. Allerdings ist das Fahrzeug ja ein Oldtimer, dann gehört sie auch dran. Und die Tarnbeleuchtung, die komischerweise niemanden gestört hat.

    Das hat der Bund ja mit der SoSi-anlage ja "versucht". Nur leider (oder mit Absicht?:dev:) haben die das so unausgegoren verfasst, dass die Landesbehörden trotzdem verweigern können. Siehe meinen Beitrag (18) in dem Fred

    Recht+TÜV: funktionsfähige Tarnbeleuchtung


    Da zu jeder blauen Kennleuchte laut StVzo eine akkustische Signalanlage dazu gehört und die in dem Gesetz (und dem anschließenden Versuch das ganze "Klarzustellen") explizit nicht aufgeführt ist, wird verweigert.


    Gruß

    Andreas

  • Im Kreis Wesel ist bisher soweit alles ok...letztes Jahr noch meine Guzzi V 50 Nato auf 07 eintragen lassen...

    keine Probleme.


    Warum gibt diese Öko-Klientel nicht alle ihren Lappen ab und fahren alle Fahrrad und Bus/Bahn anstatt uns

    zu gängeln?


    Dann wäre das von denen propagierte Klimaziel doch schon greifbarer...:thumbsup:

    Aber wie war das mit Wasser predigen und dem Wein...???


    Gruss Pit

  • Wenn das jetzt schon so aussieht, dann passt gut auf wo ihr im Herbst euer Kreuzchen macht!

    Achtung -es folgt Ironie : Wenn wir den Bock zum Gärtner machen:H: dann blüht uns Das und Vieles mehr bundesweit!!!

    Gruß Bernhard

  • Moin Erik,


    Hallo Pit,


    das ist ein anderes Kapitel, für die "rote 07" braucht das Fahrzeug ja keine Betriebserlaubnis. Auch das habe ich überlegt, aber quasi für jeden Fahrt eine Rechtfertigung parat haben zu müssen war mir dann doch zu arg.

    Nö, so weit liegen wir nicht auseinander... § 21 Vollgutachten und zum Eintrag die Ausmusterungsbescheinigung

    der Holländer...


    Gruss Pit

  • ...aber nur bei DEINER Zulassungsbehörde !!! hier gehts nicht, ich könnte da jetzt auch ne Story los lassen über einen FK20 Anhänger, §21 usw..

    aber das ist nix für die Öffentlichkeit :pinch: ...und das ist auch HESSEN :rolleyes:

    Gruß
    Stefan


    www.ig-hmt.de


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  • Quasi kein aus USA selbst importiertes Fahrzeug wird in Hessen erstzugelassen.

    Jeder gehtr den Weg das Auto 1x auf Bekannte oder Verwandte ausserhalb Hessens anzumelden und danach auf den Wohnsitz in Hessen umzumelden.

    Auch gibt es quasi kiene Einzelabnahmen mehr.

    Hessen ist evht ne Katastrophe.

    Meinen Wolf habe ich vor 2 Wochen in Friedberg (Hessen) angemeldet , da er vorher in München lief ohne Probleme.


    PS: ich denke das Thema Abgas ist eine große Hürde. Hier gibt es für die BW oft Ausnahmen von der gesetzl. Regelung für Neufahrzeuge

  • Beim Wolf probieren sie es über Fahrgeräusch. Beim Unimog über An- und Unterfahrschutz - die Zulassung des Fahrgestells, ganz unabhängig von zivil oder mil durchs KBA wird schlicht ignoriert.


    Da wird Recht gebogen bis es knackt. Aber wer hat schon Lust, 3 Jahre auf die Zulassung zu warten?

  • Sorry so was höre ich dauernd.


    Ich, Landkreis Gießen, habe bisher keinerlei Probleme bei der Zulassung von ex BW oder Zivilschutz Fahrzeugen.


    Erst Marburg, Einzel BE dann Zulassung. :rolleyes:


    Ich genieße es, so lange es dauert.


    Grüße Birgit

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