Puch 230GE Versicherung Brandschaden

  • Ein schönen guten Abend ,


    Kurzes Vorwort : Ich bin Andreas ,komme aus der Nähe von Hannover und bin / war Besitzer eines Puch 230GE Hochdach . Eigentlich wollte ich euch in nächster Zeit an der Instandsetzung des Puch teilnehmen lassen. Dieses Unterfangen hat sich am Sonntag leider erledigt .....


    Kurz zum Sachverhalt .

    Irgendwie , irgendwann am Sonntag kam jemand auf die intelligente Idee und wollte doch tatsächlich mit Bohrmaschine und Pumpe bewaffnet meinen Sprit klauen. Das Ergebnis der Aktion könnt ihr euch denke ich ausmalen.


    Muss mich jetzt natürlich mit der Versicherung auseinander setzen, wovon ich absolut keine Ahnung habe.


    Zeitwert,Restwert,Wiederbeschaffungswert usw. sind mit bisweilen bekannte Begriffe nur in der Praxis hapert es.


    Daten: Puch 230GE Hochdach,4 Sitzer Kommandowaagen mit Standheizung , 1 Besitzer nach Militär , EZ 7/94 , 59Tkm ,aktuell 73Tkm.

    Wertgutachten gibt es nicht, Fotos mehr oder weniger ,eher weniger .


    Lange Rede kurzer Sinn. Hat hier jemand Erfahrung und kann mir sagen wie die Versicherung mit diesem Fall umgehend wird und worauf ich ggf.achten muss . Natürlich ist mir bekannt das die Versicherung das individuell entscheidet ,aber in der Regel wird das Rad nicht neu erfinden und ggf .hat hier jemand mehr Erfahrung diesbezüglich .


    Ich bedanke mich 😭

  • Mein Beileid schon mal!🤕


    Ich denke wenn bei dir eine Kaskoversicherung besteht die das abdeckt solltest du dir einen entsprechenden Fachanwalt nehmen der wird sicher das Beste für dich rausholen...


    Oder ist der Bohrende:innen bekannt?

  • Warte doch erstmal ab, was deine Versicherung bei dem Sachverhalt überhaupt macht, bevor du denen gleich mit einem Anwalt kommst.


    Hast du eine Vollkasko, eine Teilkasko oder nur Haftpflicht ?

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Mit Anwalt mach ich erstmal nichts und aktuell bleibt mir außer abwarten eh nicht viel übrig.

    Mir geht's in erster Linie um Erfahrungwerte die hier ggf. Mitglieder haben. Ich gehe sehr gerne vorbereitet in die Geschichte um halt auf Eventualitäten besser reagieren zu können.


    Das Auto ist VK versichert.

  • Zitat

    bevor du denen gleich mit einem Anwalt kommst.

    Zitat

    Mit Anwalt mach ich erstmal nichts und aktuell bleibt mir außer abwarten eh nicht viel übrig

    das Einschalten eines Anwalts sollte man nicht immer gleich mit Konfrontation gleichsetzen sondern du bist, genau wie du es auch schreibst, mit der Situation und der Einschätzung der Sachlage überfordert. Genau deshalb hast du das Recht dich,als Geschädigter, in dieser Angelegenheit von einem Fachmann vertreten zu lassen um Nachteile für dich weitestgehend zu vermeiden. Damit ersparst du dir evtl. viele Stunden Orakeln etc. In deiner Freizeit...

  • Was steht denn in den Bedingungen der VK? Zeitwert, Wiederbeschaffungswert,..?



    Ein Wertgutachten wäre nützlich gewesen, bei mir haben das beide (Oldtimer-)Versicherungen mit dem konkreten Betrag in die Police übernommen. Wiederbeschaffungs-/Marktwert unterscheiden sich meines Wissens nur durch die Umsatzsteuer.

  • Ich würde trotzdem einen Anwalt einschalten und auch die Versicherung mit in die Pflicht nehmen. Wenn die sich das vom Täter danach wiederholt umso besser. Dazu muß aber der Täter strafrechtlich greifbar sein und es muß bei ihm was zu holen sein. Es nützt nichts wenn der Täter festgestellt und verurteilt wird, aber aufgrund bestimmter Lebensumstände (ob jetzt rell oder vorgetäuscht...) den Schaden nicht ersetzen kann. Leider selbst schon erlebt...

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Mit Verlaub, aber wenn du wartest bis du vom Benzindieb entschädigt wirst, hast wahrscheinlich vorher das doppelte H-Kennzeichen.


    Und wenn hier gleich nach nem Anwalt geschriehen wird... wer bestellt, der zahlt - genau wie in der Kneipe!

    Dazu wäre erstmal klarzustellen, ob eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht und diese eine Kostendeckungszusage erteilt.

    Finde ich persönlich aber noch zu früh für den Aufriss.


    Zu klären wäre:

    Ist mit dem Versicherer eine konkrete Summe im Falle eines Totalschadens vereinbart?

    Wenn ja, zurücklehnen und warten was bei der Besichtigung durch den SV ermittelt wird.


    Falls nur eine gewöhnliche Teilkasko besteht, wird die Entschädigung gemäß Zeitwert berechnet. Könnte dann zu Kopfschmerzen führen.

    Das Problem ist dann aber schon bei Zulassung des Fahrzeugs entstanden.


    Falls der Versicherer leistet, will der wissen, wer den Schaden verursacht hat, um eventuell Regress zu nehmen. Muss dich aber nicht interessieren ob das zum Erfolg führt.

  • Hallo, warum überhaupt die Versicherung? Der Täter ist doch bekannt. Der muss für den Schaden aufkommen. Schau was ein defekter 230er Hochdach mit 80000km kostet. Die Summe würde ich einklagen.

    Viele Grüße Marcus

    Das ist Angelegenheit der Versicherung, damit hat der Halter des KFZ nichts zu tun. Erst zahlt die Versicherung, und wenn möglich wird dann von der Versicherung der Täter in Regress genommen.

    Wenn beim Täter nichts zu holen ist wird der Geschädigte sonst auch nichts bekommen.

    Hilfreich ist hierbei übrigens auch eine Strafanzeige und/oder das Protokoll des Polizeieinsatzes.

  • H-Kennzeichen? Wenn ja und Wert größer 10k muss es ein Wertgutachten geben, indem der Erstattungs- oder Widerbeschaffungswert angegeben ist.

    Und ja, mittlerweile gebietet es sich bei jeder Verkehrsbagatelle einen Anwalt zu nehmen, in Deinem Fall auf jeden Fall! Du hast als Geschädigter nichts zu befürchten und die Kosten werden voll übernommen.

    Bergungskosten.

    Kosten für Abmeldung.

    Taxifahrten die dadurch notwendig wurden, kann alles abgerechnet werden.

    Ein Anwalt kann da für Dich das Beste rausholen.

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

  • Moin,Moin


    polizeilich geht das jetzt alles seinen Weg ,Post kommt die Tage.


    Versicherung hat den Schaden soweit aufgenommen ,kann aber aufgrund der Beschlagnahmung des Autos erst dann aktiv werden wenn Zugriff besteht.


    Das Auto ist soweit VK versichert bei der VGH.

    Ist aktuell kein Oldtimer ( Baujahr 94), eine festgeschriebene Summe bei Totalschaden wurde in der Police nicht vereinbart. Wertgutachten gibt es soweit keins. Es fließt auf jedenfall der Zeitwert in die kalkukierung der Entschädigungssumme mit ein ,alles weiter klärt sich sobald die Versicherung das Auto sieht.




    Kurzer Blick in die Zukunft.


    Da das nächste Auto definitiv wieder ein G werden soll, ob Wolf,Puch oder Zivil wäre für mich schon einmal interessant wie ich es das nächste mal ggf . besser machen kann.


    In wie weit hat ein Wertgutachten bestand ,auch wenn es älter ist? Meine Auffassung ist diese ,dass ein Wertgutachten nur solange aktuell und greifbar ist wie der Stämpel nass.


    Wäre es hier ratsam jedes Jahr ein Wertgutachten machen zu lassen oder nur bei "großen Reparaturen"? Wie wird der Wert ermittelt bei "unsichtbaren Reparaturen" . In der Regel habe ich keine Rechnungen von Werkstätten.



    Ich bedanke mich trotzdem schonmal für die rege Teilnahme 👍👌

  • Ach, Mist, den Artikel habe ich gelesen. Mein herzliches Beilied. Ich würde auch empfehlen, sofort einen Anwalt einzuschalten.

    In Bezug auf Versicherungen haben wir hier einen Fachmann im Forum. kristian b


    Gruß Eve

    Eve was here... :daumenhoch:


    Schreibfehler sind unbeabsichtigt, dürfen aber gerne zur Erheiterung genossen werden... :yes:

    Abwarten und Tee trinken. Wenn das nicht hilft, mit der Kanne werfen . pfrtz

  • ...in Deinem Fall auf jeden Fall! Du hast als Geschädigter nichts zu befürchten und die Kosten werden voll übernommen..

    Malwieder ein Beitrag der in die Kategorie "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...." fällt :rolleyes:



    Den Anwalt zahlt prinzipiell erstmal derjenige, der ihn bestellt hat! Steht sogar in dem Schrieb, den du beim Anwalt unterschreibst, bevor dieser überhaupt einen Finger rührt...


    Bei Verkehrsunfällen werden diese Kosten i.d.R. und bei klarer Schuldfrage durch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers übernommen!



    Dummerweise greift wenn jemand mit Bohrmaschine unter anderen Autos liegt, nicht dessen Kfz-Haftpflicht...


    ...sondern im Idealfall allerhöchstens die Privathaftpflicht, sofern hier (aufpreispflichtig) sämtliche Ausschlüsse incl. Leistungsfreiheit bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind.




    Bei den üblichen Verdächtigen, die mit Bohrmaschine unter anderen Autos liegen, darf man getrost das Vorhandensein einer Privathaftpflicht sowie pfändbarer Vermögenswerte und/oder einem Einkommen deutlich über der Pfändungsgrenze anzweifeln - oder anders gesagt: Wo nix ist, kannste auch nix holen und der TE wird auf seinem Schaden sitzen bleiben; bzw. diesen Schaden über die eigene Teilkasko (natürlich abzüglich Selbstbeteiligung) abrechnen müssen...


    ...was die eigene TK aber nicht übernimmt, sind die Anwaltskosten (gegen wen eigentlich?), die darf der TE dann aus eigener Tasche vorstrecken und diese dann entweder über seine eigene event. vorhandene Rechtschutzversicherung abwickeln oder eben vom Verursacher einklagen (womit wir wieder beim eigentlichen Problem angelangt sind: wo nix ist, kannste auch nix holen!).

    Selbiges gilt im Übrigen auch für die Taxikosten - die zahlt man dann entweder selbst, oder man hat einen Schutzbrief/ADAC o.ä.; was die Bergungs- und Abmeldekosten angeht, sollte man im Kleingedruckten seines Versicherungsvertrages nachgucken ob diese von der Versicherung übernommen werden!




    Insofern sollte man sich, wenn man so wie du offensichtlich keine Ahnung hat und plump nachplappert was man von der Schwester des Briefträgers, die von ihren Neffen gehört hat, dass dessen Nachbar erzählt hat, wo früher mal der Vater von der Oma mal von einem entfernten Bekannten stille Post gespielt hat, lieber zurückhalten - statt solche glorreichen Ratschläge zu geben, wo der TE ganz schnell, ganz viel Geld los ist!

    Aber ein guter Anwalt sollte den TE bereits beim Beratungsgespräch darüber aufklären dass es hier ein ganz erhebliches Kostenrisiko gibt, sofern der TE keine eigene Rechtschutzversicherung hat.

  • Bitte nicht persönlich nehmen, aber das ist einfach nur Mist.

    Dein Anwalt schickt DIR ne Rechnung weil DU ihn beauftragt hast. Mögliche Dritte interessieren den überhaupt nicht.

    Und dann möchte ich wissen, von wem du dein Geld wiederbekommst - aber vielleicht gibt es für Blödheit auch bald ein Sondervermögen. ist ja gerade Mode.


    Ich glaube du verwechselst da einiges mit einem KFZ-Haftpflichtschaden bei dem es keinerlei Haftungseinwände gibt.


    Bin gespannt was der Versicherer für einen Zeitwert ermittelt.

    Ich kann gerade nicht verstehen, warum man sich darüber (vorher) keine Gedanken macht. Man kauft sich das Fahrzeug, investiert Kohle in Reparatur und Restauration...

    Da nützt auch die Vollkasko nicht viel, die zahlt auch nur den Zeitwert wenn nichts anderes vereinbart ist.


    Das Wertgutachten scheint ja auch so ein heiliger Gral zu sein. Das mag ja bei Fahrzeugen ab 40K oder 50K ok sein.

    Mein Versicherer wollte einen Selbstbewertungsbogen, darin setze ich den gewünschten Wert fest und das wird genau so in der Police dokumentiert.

    Das Thema hatten wir hier in einem anderen Thread auch kürzlich.

    Das ist alles keine Rocket Sience aber man muss sich halt kümmern. Außer er Heilsarmee klingelt keiner an der tür und fragt nach deinem Wohlbefinden.


    Ich sehe das aber generell immer mehr, dass, in diesem unserem Lande, eine gewisse "Vollkaskomentalität" herrscht.

    Für jeden Scheiß, den man selber verbockt, soll ein anderer den Kopf hinhalten.


    Ich drück die Daumen, dass ein vierstelliger Betrag übrigbleibt.

  • Das Auto ist soweit VK versichert bei der VGH.

    Ist aktuell kein Oldtimer ( Baujahr 94), eine festgeschriebene Summe bei Totalschaden wurde in der Police nicht vereinbart. Wertgutachten gibt es soweit keins. Es fließt auf jedenfall der Zeitwert in die kalkukierung der Entschädigungssumme mit ein ,alles weiter klärt sich sobald die Versicherung das Auto sieht.

    Du hast also eine ganz normale KFZ-Versicherung mit Vollkasko, ohne die Grenzen, die eine Oldtimerversicherung kennt (versicherter Wert (meist + 10% Vorsorge), meist laut vorher gemachten Gutachten). Dementsprechend wird nun der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Die Versicherung muss Dir dafür auch ein gleichwertiges Fahrzeug nachweisen, welches für diesen Wiederbeschaffungswert verfügbar ist. Fotos vom Zustand vor dem Brand können nützlich sein, sollte die von der Versicherung offerierte Summe zu weit vom Notwendigen entfernt sein.


    Den Anwalt würde ich erst einschalten, wenn der Erstattungsbetrag der Versicherung zu weit von der Wirklichkeit abweicht und ein Vergleich nach eingesandten Fotos und entsprechend verfügbaren Angeboten auf dem Markt mit der Versicherung nicht möglich scheint. Wegen 500€ würde ich mich hier auch nicht streiten.

    Wichtig: wie schon mehrfach gesagt, den Anwalt zahlst Du im Kaskofall selbst. Und solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, sollte da zuerst eine Deckungszusage eingeholt werden.

  • Der eigentliche Plan mit dem Auto steht im Eingangspost . Der ausschlaggebende Punkt der VK Versicherung war das ich Schadensfall

    ( durch was und wen auch immer ) ich zumindest den Kaufpreis erstattet bekomme, die Angabe des Kaufpreis wurde von der Versicherung eingefordert.Da die aktuellen Preise deutlich über diesem sind ,hatte ich jetzt nicht das Gefühl hier aktiv zu werden,da bis auf die typischen Wartungsarbeiten kein Geld ins Auto geflossen ist und ich in der Regel zufrieden bin wenn ich im Ernstfall +/- rausgehe.


    Die eigentlichen arbeiten standen 2023 auf dem Plan,somit hatte ich nicht das Gefühl hier großes Risiko einzugehen.


    Meine Frage zielte darauf ab ob jemand Erfahrung mit Schadensregulierung hat und ggf. Wissen zum Zeitwert, Restwert,Wiederbeschaffungswert und wie die Versicherungen das alles so behandelt.


    Wollte jetzt keine Grundsatzdiskussion auslösen, wieso ,weshalb , warum , vorher ,nachher ,später .....


    Ich bedanke mich trotzdem schonmal bei den Teilnehmern und werde euch auf dem laufenden halten.


    🤟

  • Normalerweise erstattet die VK bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, das müsste aber der Versicherer auch alles erläutern können, bzw. das steht in den Versicherungsbedingungen. Da muss man nicht gleich zum Anwalt rennen, gerade in diesem Fall, wo es einen polizeilichen Bericht und einen Täter gibt, sollte der Sachverhalt eindeutig sein. Gibt es Schwierigkeiten, ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht vielleicht eine Adresse.

  • Hallo Andreas,


    unten stehen 2 Links die zur Klärung Deiner Situation hilfreich sein dürften. Wenn auch jetzt nicht mehr auf den aktuellen Schadensfall, aber es kommt ja wohl ein neuer Wolf ins Haus. Hier können auch alle Interessierten nachlesen was sinnvoll ist und was nicht in Sachen Versicherung.



    https://www.autohaus.de/nachri…sig-aktualisieren-2775718


    https://www.edk-hd.de/schwerpunkte/oldtimerrecht/


    Gruß Ingo

    ....et kütt nur drop ahn, dat dr et deiß!

    Zitat aus BAP- Song : Verdamp lang her

    Übersetzung für alle Nicht- Kölner: es kommt nur drauf an,das Du es tust....

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