Neuerungen der FZV: neue Regeln für Fahrten mit 07er-Kennzeichen

  • Klammheimlich wurde am 1.9.2023 die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) neu gefasst.

    Die wesentliche Änderung betraf offenbar die die Neuordnung der Paragrafen nach Einführung der internetbasierten Zulassung, die vorher in den §§ 15 a bis 15 l geregelt und daher recht unübersichtlich war.


    Das 07er-Kennzeichen wurde bislang in §17 geregelt.

    Jetzt steht das alles in §43.


    Jeder kennt die strengen Regeln für die Nutzung des roten Oldtimer-Kennzeichens.

    Kern des Ganzen ist bekanntlich die Teilnahme an

    "Veranstaltung, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen."


    Doch jetzt kommt´s:

    Am Ende des Absatz 1 steht jetzt:

    "Dies gilt auch für eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt und für eine Fahrt zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeuges sowie für eine Fahrt zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt nach Satz 1."


    Damit ist nun die alleinige Fahrt zur Wagenwäsche und zum Tanken erlaubt, was bisher verboten war, da in §17 nicht aufgeführt.

    OK, das muss immer noch "anlässlich einer Fahrt nach Satz 1", also einer Fahrt zu einem Treffen passieren, aber "anlässlich" heißt für mich, dass das Treffen der Anlass sein muss. Es kann also auch ein paar Tage davor passieren, oder auch danach, wenn man das Auto z.B. beim Treffen verdreckt oder spät abends erstmal in die Garage gestellt hat, um es am nächsten Tag wieder voll zu tanken, wenn die örtliche Tanke wieder geöffnet oder der Spritpreis angenehmer ist.


    Ich finde diese Änderung bemerkenswert und vernünftig.


    Merkwürdig, dass das wohl noch nirgends öffentlich kommuniziert wurde. In den von mir gelesenen Zeitschriften war das wohl keine Meldung wert. Oder sollte ich da was überblättert haben?

    Wieder einmal eine erfreuliche Änderung, um die im Vorfeld, ähnlich wie bei den Sondersignalanlagen, keine großes Tamtam gemacht wurde.

    Irgendwer muss doch da Strippen gezogen und die Politik von der Sinnhaftigkeit der Änderung überzeugt haben. Manche schimpfen über Lobby-Arbeit. Aber hier hat es still und leise und im Sinne der Nutzer funktioniert, ohne Schaden in anderen Bereichen bewirkt zu haben. Danke dem unbekannten Lobbyisten! :an:


    Übrigens waren schon vorher "Überführungsfahrten" erlaubt. Im Muster für das Fahrzeugscheinheft (Anlage 15 in der neuen FZV) steht als Erklärung der Überführungsfahrt:

    "Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen".

    Genaugenommen lässt sich damit fast alles rechfertigen ;)

    Ärgerlich ist da allerdings, dass darauf verzichtet wurde, hier auch die Fahrten zum Tanken und Waschen in die Auflistung auf der letzten Seite des Fahrzeugscheinheftes aufzunehmen.


    Noch was: der §43 und auch schon der alte §17 sagen nichts über die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtennachweisheftes oder die maximale Anzahl der in das Heft aufzunehmenden Fahrzeuge aus. :D


    Hier der Link zum neuen §43: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__43.html

    Und hier geht´s zur Anlage 15 (Fahrzeugscheinheft): https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/anlage_15.html

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Da darf man nur nicht den Fehler machen, bei einer Kontrolle zu sagen, man würde irgendwelches Material oder Personen an einen anderen Ort bringen.

    Auch das Argument Probefahrt sollte man sehr vorsichtig nutzen.

    Am Besten man sagt in einer Kontrolle gar nichts, wenn sich abzeichnet, dass einem was angehängt werden soll.


    Im folgenden Filmchen machen sowohl der Polizist, als auch der Fahrer, viele vermeidbare Fehler:

    Probefahrt mit US-Army-Truck? 🚛 STEUERVERSTOSS! |1/2| Kabel Eins | Achtung Kontrolle
    ► Ganze Folge auf JOYN: https://kabel1.de/joyn/achtungkontrolle/descriptionEmpfohlen ab 12 JahrenIn Rheinland-Pfalz findet heute ein Szenetreffen mit Tunern....
    www.youtube.com

    Da freut sich am Ende vor Allem der Anwalt.


    Bitte jetzt an dieser Stelle keine Diskussion zum Thema Steuer und Versicherung. Das ist sicher wieder eine gaaaanz andere Geschichte und ich glaube auch da, dass der Polizist auf dem Holzweg ist.

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  • Nennt sich dann "scripted reality... :dev:

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    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Wenn der Polizist Schauspieler ist... OK.

    Wenn das ein echter Polizist ist, wird er sich doch wohl kaum dazu hergeben, öffentlich so einen Müll zu präsentieren. Es sei denn er ist wirklich so ahnungslos.

    Aber wenn die Gage stimmt...


    Egal. in jedem Fall werden durch solche Machwerke falsche Informationen unter das Volk gebracht.


    Aber das soll ja hier nicht das Thema sein. ;)

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  • Moin


    Oh kurz hat sich mein Puls erhöht aber das war wohl unnötig nach lesen des ersten Beitrags..


    Ich fahre mit der 07er schon seit über 20 Jahren meine Sammlungsfahrzeuge, führe die Autos dann und wann mal beim TÜV vor und ich hatte in den über 20 Jahren ganze zwei Kontrollen - und das waren dann nette Gespräche wo nicht mal das Fahrtenheft kontrolliert wurde...und wir sind bis in die Alpen und nach Norwegen (waren dann aber auch Oldie-Treffen)

    Wenn die Autos sichtbar in Schuß sind will einem sicher im Regelfall keiner was beipulen (Ausnahmen bei Beamten gibt es sicher - nur nie getroffen) , so war es bisher bei uns immer auch bei Freunden die eine 07er haben, ich habe nie derartiges gehört..


    Das mit Waschen und Tanken ist uns jedenfalls schon länger bekannt, das schreibe ich schon seit gut 3 Jahren mit ins Fahrtenheft..

    Hier in Norden denken viele bei einer 07er sicher auch - oh ein Däne :barett-sch: denn da gibts auch ganz rote Nummernschilder die der 07er sehr ähnlich sehen :D


    Auf die 07er bekommt man im übrigen max 10 Fahrzeuge (mein letzter Kenntnisstand) und ein Fahrtenheft reicht, diesbezüglich gibt es keine festen Vorgaben laut der Zulassungstelle - ich trage immer die jeweilige FGN ein.. Grund und Strecke..


    Gründe zu fahren:

    Ich sage immer - meine Autos bestehen aus sooooo vielen Teilen :D die defekt sein können ;\D und weswegen ich prüfen :engel: ...Probefahrten machen muß.. Gründe sind genug da..und wenn es nur die Vermeidung von Standschäden ist..


    Schönen Abend Euch


    Sönke

    :barett-ko: Luc Besson & :kepi:Jean Reno

    _______________________________________________________________________________________________________________

    Wenn man was verbissen sucht, wird es meiner Erfahrung nach eh nichts. Besondere Autos suchen sich ihre Besitzer.. (c) Frettchen
    So geschehen am 16.10.2020 mit dem Fund von meinem kleinen Franzosen aus Berlin - und das fast direkt vor der Haustür..


    Selten passte ein Fahrzeug so zu mir - ich beschreibe den Iltis mit einem Wort das alles zusammenfasst: FREIHEIT

  • Geh' einfach davon aus, daß solche Filmchen abgesprochener Müll sind. YT ist voll davon. Hat zwar Unterhaltungs-, aber keinen Informationswert.

    Na, das ist doch der Meik Ternig von Redneck´s Parts Supply :thumbsup-blue:

    Schönes Filmchen aber ein bisschen peinlich für den Herrn POK :pfeif:

  • Mein Heft ist voll, ich glaube 20 Fahrzeuge oder so. Bunt gemischt (PKW, LKW, Trecker, Kräder, Anhänger, Wohnwagen). Bisher noch nie kontrolliert worden (*aufholzklopf*), ich trage aber vorsichtshalber trotzdem alles ins Fahrtenheft ein. Es gibt da so einen gewissen Nachbarn... :daumenrunter:

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  • Das Thema Anhänger und Oldtimer gehört zu den großen Myterien unserer Zeit.

    Die Krönung ist, dass mitunter sogar behauptet wird, man dürfe mit Oldtimern gar keine Anhänger ziehen, oder Güter transportieren.


    Bei 07ern ist das natürlich ein bisschen anders gelagert.


    Nach dem Gesetz gibt es aber keine mir bekannten Verbote, die das Ziehen von Anhängern oder den Eintrag von Anhängern in das Fahrzeugscheinheft verbieten. In §43 FZV steht noch nicht einemal drin, dass man zur selben Zeit nur ein Fahrzeug bewegen darf. :engel:

    Limitiert wird die Nutzung natürlich durch die Anzahl der ausgegebenen Schilder, denn deren Anbringung und Gestaltung ist ja schon vorgeschrieben.

    Man kann also nicht das Zugfahrzeug mit nur dem vorderen Schild betreiben und den Anhänger mit der Tafel, die eigentlich hinten am Zugfahrzeug angebracht werden müsste, da dann das Zugfahrzeug nicht ausreichen "beschildert" wäre. Bei Fahrradträgern wird das in der Regel toleriert., wobei ich nicht weiß, auf welcher Grundlage.

    Wenn man dann sowohl Zugfahrzeug, als auch den Anhänger auf die selbe Nummer laufen lässt, und einem das Ziehen von Anhängern nicht untersagt werden kann, wäre das ein Argument für ein drittes Schild mit derselben Nummer.

    Hat man also drei Schilder, kann man also den Anhänger ziehen.

    Mal angenommen, man hätte nun drei Schilder und die gleichzeitige Nutzung ist nicht verboten, dann könnte man ja auch zwei Schilder an einem Auto und das dritte an einem Motorrad montieren, das auf dieselbe Nummer läuft. hmmm


    Ich gehe davon aus, dass da wieder jede Zulassungsstelle eigene Vorstellungen hat und umsetzt.


    Das sind natürlich alles Gedankenspiele und es wäre schon interessant, wenn jemand fachkundiges das entweder bestätigen oder widerlegen könnte.


    Und dann wäre da noch das, was in der Versicherungspolice steht... Aber das ist zulassungsrechtlich ja weniger bedeutsam. Dennoch ggf. ein Problem.

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  • Also einer meiner Kumpels und 07er Fahrer seit Ausgabe dieser hat 3 Tafeln. 2x Euro Lang und einmal das Alte Mopped-Format, nicht alle Fahrzeuge haben halt Euro-Abmessungen für die Kennzeichen, und Krafträder brauchen ja auch ein anderes Format. Einzige ihm bekannte Auflage war, das immer alle 3 Kennzeichen mitzuführen sind, was er aber auf dem Roller oder Mopped nie tat und auch deswegen nie belangt wurde.


    Ist jetzt Hören sagen und habe keine belegbaren Texte dazu, aber ich würde evtl. genau so vorm Amt mal vorstellig werden und nach einem 3ten Tafel im anderen Format fragen.

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

  • Ich hab aufgrund der verschiedenen Fahrzeugarten bei meiner 07er Nummer auch drei Kennzeichen: "normales" 520 mm, ein "Kuchenblech" für Motorräder (und Käfer ;) ) und ein US-typisches Leichtkraftradkennzeichen das laut Eintrag im Fahrtenheft aber "nur an amerikanischen Fahrzeugen" montiert werden darf. Hab mir allerdings noch zwei "normale" 520er zusätzlich besorgt weil das montagemäßig bei den meisten Fahrzeugen ja nicht anders möglich ist. Die sind zwar nicht gestempelt, solange ich aber mindestens ein gestempeltes Kennzeichen am Fahrzeug hatte hat es noch nie jemanden gestört.
    Die "Anhängerfrage" konnte mir bei meiner Zulassungsstelle bisher aber noch keiner beantworten...

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  • Wenn man dann sowohl Zugfahrzeug, als auch den Anhänger auf die selbe Nummer laufen lässt,

    Die Idee ist ja eigentlich nur für zulassungsfreie Anhänger gedacht, umgangssprachlich kenne ich das als "Folgekennzeichen".


    Unter welchen Voraussetzungen das geht ist in §3 FZV geregelt.


    In Kombination mit einer roten Nummer ein interessanter Gedanke.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob der §3 das tatsächlich noch so hergibt.

    Da müsste man mit alten Ausgaben mal vergleichen.

    In der Tat gab es da noch recht lange Sonderregeln für Feuerwehranhänger

    Für z.B. Bootsanhänger wurde diese Regelung schon vor vielen Jahren gekippt und es gab statt Folgekennzeichen das grüne Schild, verbunden mit HU-Pflicht.

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    :BGS-F:

  • Ich habe mein 07er Kennzeichen jetzt schon über 20 Jahre und habe auch fahrzeugbedingt mehrere ( gestempelte) Schilder.

    Bzgl. des Anhängerbetriebes habe ich damals explizit sowohl bei der Zulassungsstelle als auch der Versicherung nachgefragt

    und es wurde von beiden Stellen bestätigt daß ich mit dem kompletten Gespann fahren darf.

    Schriftlich habe das allerdings nicht :schulterzuck:

  • Das klingt sehr pragmatisch und positiv. Da hört man mitunter andere Geschichten...


    Ich traf auf einem Oldtimer-Treffen mal einen Club, der mit mehreren Fahrzeugen angereist war, die alle dieselbe Nummernkombination trugen.

    Ich war da sehr überrascht und habe nach den Hintergründen gefragt.

    Man versicherte mir, das wäre alles legal, verwies maich aber an den Vorsitzenden, der das genauer erklären könnte.

    Leider habe ich den trotz umfangreicher Suche nicht aufspüren können.

    Die Geschichte hätte mich schon brennend interessieret.

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  • Hallo,


    zu dem Thema ob und wie man einen Anhänger hinter einem 07er Fahrzeug ziehen darf, hatten wir hier im Forum schon einige Beiträge :


    und wie schon geschrieben wurde, kocht da wohl jede Zulassungsstelle sein eigenes Süppchen :schulterzuck:

    auf die Aussage einiger Mitglieder hier dass das kein Problem sei, einen sogenannten Historischen Zug zu bilden, also Zugmaschine und Anhänger mit roter Nummer zu fahren bin ich damit zu unserer Zulassungsstelle gefahren und wollte das auch so handhaben.

    Der zuständige Sachbearbeiter fiel damals fast vom Stuhl als ich für meine Anhänger noch eine dritte 07er Nummer wollte und lehnte dies ab mit der Begründung man könne ja damit dann 2 Fahrzeuge gleichzeitig mit dem Nummernschild bewegen. Also abgelehnt.

    Aber ich könnte ja die Anhänger normal zulassen und hinter dem Zugfahrzeug mit roter Nummer fahren. Das ist natürlich ein teurer Spass für ein paarmal auf Treffen zu fahren, da ich den 1t und 1,5 t Anhänger mit Natozugöse nur für meinen Unimog 404 benutze.

    Und so bin ich immer noch nicht weitergekommen mit einer 07er Kennzeichen Lösung für meine Anhänger


    Gruß

    Gerd


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